Unsere Leistungsübersicht
Das Verkehrswertgutachten kann vor einem Gericht und auf Behörden verwenden werden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie den "gemeinen Wert" darlegen wollen. Zudem enthält es fundierte Erläuterungen zur Wertermittlung.
Sie haben mehrere Immobilien und benötigen für alle ein Gutachten oder eine Gesamtaufstellung des unter marktüblichen Umständen erzielbaren Marktpreis. Der Vorteil Sie sparen sich Kosten gegenüber der Einzelbewertung. Für mehr Infos, kommen Sie bitte gern auf uns zu.
Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen und vorher wissen, ob es sich lohnt oder wie viel Sie erwarten dürfen. Dafür erstellen wir Ihnen eine ausführliche Marktpreiseinschätzung. Auch wenn Sie Ihr eigene Immobilie noch suchen können wir Sie gern unterstützen.
Sie haben Streitigkeiten über den Wert eines Grundstücks und können sich mit der Gegenpartei auf keinen Wert festlegen, dann stellt das Gutachten den tatsächlichen Wert fest.
Im Kurzgutachten wird eine kompakte und schnell überschaubare Darstellung verwendet über einer geringer Seitenanzahl. Es ist für private Angelegenheiten geeignet und ist kostengünstiger. Diese Form ersetzt allerdings kein Vollgutachten.
Grundstücksrechte
Im Grundbuch in Abteilung II können Rechte wie Niesbrauch, Wohnrecht, Wegerechte oder noch viele Weitere stehen. Diese müssen unter Umständen für den Rechtgeber oder -nehmer bewertet werden.
WICHTIG
Das Gutachten was für Sie in Frage kommt, sollte individuell betrachtet werden. Ein Erstgespräch reicht dafür in der Regel aus. Es muss aber nicht immer ein Gutachten sein: Je nach Anliegen kann auch die Plausibilisierung eines bestehenden Gutachtens ausreichen – oder eine gutachterliche Stellungnahme.
Wie sieht der Ablauf aus?
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Erstgespräch & Terminvereinbarung
In unserem kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihre Anforderungen an das Gutachten, welche Unterlagen gebraucht werden, den Kostenrahmen und wann ein Termin zur Begutachtung passt.
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Besichtigung & Gutachtenerstellung
Zum vereinbarten Termin werden wir gemeinsam das Objekt besichtigen, mögliche Fragen klären und das weitere Vorgehen besprechen. Sobald alle Unterlagen vollständig sind und alle Daten vorliegen, erstellen wir Ihnen das Gutachten.
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Gutachtenübergabe und
-abnahme
Nach Fertigstellung erhalten Sie das Gutachten zur Durchsicht und zur Prüfung, sowie Ihre Unterlagen zurück. Sie prüfen ob alle Fragen beantwortet wurden oder ob sich eventuell neue Fragen ergeben haben.
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Abschlussgespräch
Zum Abschluss vereinbaren wir gern einen persönlichen Termin, bei dem wir alle Fragen zum Gutachten oder den festgestellten Umständen in einem finalen Gespräch klären. In diesem freuen wir uns auch über Ihr Feedback über unserer Arbeit.