
Kaufpreisaufteilung
Ermitteln Sie den steuerlich optimalen Gebäudeanteil Ihrer Dresdner Immobilie – gutachterlich fundiert, vom Finanzamt anerkannt und zum transparenten Festpreis.
Als erfahrener Immobiliengutachter in Dresden biete ich Ihnen eine standardisierte und steuerlich geeignete Kaufpreisaufteilung – für Dresden und die gesamte Region. Meine drei Zertifizierungen nach DIN EN ISO/IEC 17024 – IQ-Zert, DIAZert und EIPOSCERT – belegen die Qualifikation, die eine fundierte Beratung und rechtssichere Aufteilung erfordert. Auf Basis eines klaren Vertrags und mit über 1.100 bewerteten Objekten erhalten Sie von mir die fachliche Grundlage, die für das Finanzamt geeignet ist.
Beim Erwerb einer vermieteten Immobilie darf steuerlich nur der auf das Gebäude entfallende Kaufpreisanteil abgeschrieben werden – nicht der Anteil für Grund und Boden. Die Kaufpreisaufteilung teilt den Gesamtkaufpreis entsprechend auf und bildet so die Grundlage für die jährliche Absetzung für Abnutzung (AfA). Je präziser dieser Gebäudeanteil gutachterlich ermittelt wird, desto höher fällt die steuerlich nutzbare Abschreibungsbasis aus.
Die Kaufpreisaufteilung umfasst:


Eine professionelle Bewertung und Aufteilung des Kaufpreises ist immer dann erforderlich, wenn steuerliche Vorteile durch eine korrekte Ermittlung des Gebäudeanteils gesichert werden sollen. Mit der nötigen Fachkenntnis – etwa auf Basis der Restwertmethode – lässt sich die maximale Steuerersparnis rechtssicher nachweisen.
Typische Anlässe sind:
Von der ersten Anfrage bis zur Übergabe des fertigen Dokuments führe ich Sie in fünf klar strukturierten Schritten durch das Verfahren.
Schritt 1: Kostenlose Erstberatung
Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf. Ich beantworte erste Fragen und kläre, ob und in welcher Form eine Kaufpreisaufteilung für Ihr Vorhaben sinnvoll ist.
Schritt 2: Erstgespräch und Auftragsklärung
Gemeinsam besprechen wir Ihre Immobilie, den Kaufpreis und die steuerliche Zielsetzung. Sie erhalten ein verbindliches Angebot zum Festpreis – ohne versteckte Kosten.
Schritt 3: Besichtigung vor Ort
Ich besichtige die Immobilie persönlich und nehme alle bewertungsrelevanten Daten auf – Zustand, Ausstattung, Lage und Gebäudesubstanz. Termine sind in der Regel innerhalb von 2–3 Werktagen möglich
Schritt 4: Gutachtenerstellung
Auf Basis der erhobenen Daten und aktueller Marktinformationen erarbeite ich die Kaufpreisaufteilung nach ImmoWertV. Das fertige Dokument ist finanzamtstauglich und nachvollziehbar begründet.
Schritt 5: Übergabe
Sie erhalten die Kaufpreisaufteilung digital und auf Wunsch auch in gedruckter Form – zur direkten Weitergabe an Ihren Steuerberater oder das Finanzamt.
Das Finanzamt greift häufig auf vereinfachte Formeln zurück, die den Bodenanteil tendenziell zu hoch ansetzen – und damit Ihre steuerliche Abschreibung verringern. Ein unabhängiges Gutachten schafft hier Klarheit:
Steueroptimale Kaufpreisaufteilung: Marktgerechte Ermittlung des tatsächlichen Gebäudeanteils
Höhere Steuerersparnis: Nachweislich höhere AfA-Basis möglich
Behördlich akzeptiert: Durch zertifizierten Sachverständigen erstellt – damit für das Finanzamt geeignet
Verlässliche Grundlage: Schutz vor nachteiligen behördlichen Schätzungen
Rechtssicherheit: Rechtssicherheit bei späteren Steuerprüfungen oder Einspruchsverfahren
Gerade in Dresden, wo Gründerzeitaltbauten in der Äußeren Neustadt, sanierte Villen am Elbhang in Loschwitz oder Mehrfamilienhäuser in Pieschen häufig erhebliche Wertunterschiede zwischen Boden und Gebäude aufweisen, macht eine präzise Aufteilung einen spürbaren Unterschied.
Sie möchten den steuerlich optimalen Gebäudeanteil für Ihre Dresdner Immobilie ermitteln lassen? Nehmen Sie jetzt Kontakt zu mir auf – per Telefon, E-Mail oder über das Kontaktformular auf dieser Seite. In einem kostenfreien Erstgespräch besprechen wir Ihre Situation, und Sie erhalten anschließend ein unverbindliches Angebot zum transparenten Festpreis.
Jetzt anrufen: 0351 89697818Die Kosten richten sich nach Art und Größe der Immobilie sowie dem Umfang der notwendigen Dokumentation. Ich arbeite ausschließlich mit Festpreisen – keine Stundensätze, keine versteckten Kosten. In einem kostenfreien Erstgespräch erhalten Sie ein individuelles Angebot.
Ja. Eine Kaufpreisaufteilung, die von einem zertifizierten Sachverständigen nach ImmoWertV erstellt wurde, ist für das Finanzamt grundsätzlich geeignet – vorausgesetzt, die Methodik ist nachvollziehbar und marktkonform dokumentiert. Als Sachverständiger mit drei Personenzertifizierungen nach DIN EN ISO/IEC 17024 erfülle ich diese Anforderungen.
Ja, das ist möglich. Weicht die behördliche Aufteilung zu Ihren Ungunsten von einem gutachterlich ermittelten Marktwert ab, kann ein unabhängiges Sachverständigengutachten als Grundlage für einen Einspruch dienen. In solchen Fällen empfiehlt sich die Abstimmung mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt.
Nach der Besichtigung und dem Vorliegen aller relevanten Unterlagen erhalten Sie die fertige Kaufpreisaufteilung in der Regel innerhalb von 4–6 Wochen.
Nein. Eine steuerliche Abschreibung über die AfA ist nur bei vermieteten oder gewerblich genutzten Immobilien möglich. Für rein selbstgenutzte Objekte ist eine Kaufpreisaufteilung daher steuerlich nicht relevant. Bei gemischt genutzten Immobilien lohnt sich jedoch eine anteilige Aufteilung.