PräziseImmobilienbewertung
Ermittlung des aktuellen Verkehrswertes Ihrer Immobilie durch mich als zertifizierten Sachverständigen. Schnell, professionell und präzise für Ihre Sicherheit.




Mitglied BDSF

Mitglied RDM

Partner im Forderungsmanagment

1. Zertifizierungsstelle

2. Zertifizierungsstelle

3. Zertifizierungsstelle

Fachkundige Bewertung und Erstellung von Verkehrswertgutachten
Wohnimmobilien

Bewertung und Gutachten für wirtschaftlich genutzte Objekte
Gewerbeimmobilien

Bewertung von Baugrundstücken und unbebauten Flächen
Grundstücke
Gutachten bei Erbschaft und Schenkung
Mit einem rechtssicheren Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV erhalten Sie eine verlässliche Grundlage für Entscheidungen rund um Erbschaft oder Schenkung. So können Sie dem Finanzamt eine transparente und oft vorteilhafte Bewertung Ihrer Immobilie vorlegen.
Gerichtliche Gutachten
Immobiliengutachten bieten Ihnen eine objektive und verständliche Entscheidungsgrundlage – etwa bei Streitigkeiten, Vermögensaufteilungen oder in Betreuungs- und Vormundschaftsfragen. Ihre individuellen rechtlichen Anforderungen werden dabei selbstverständlich berücksichtigt.
Gutachten für das Finanzamt
Ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten unterstützt Sie dabei, steuerliche Immobilienbewertungen fachlich zu prüfen und gegenüber dem Finanzamt Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen.
Als zertifizierter Immobiliengutachter biete ich Ihnen eine präzise, transparente und rechtssichere Immobilienbewertung in Dresden, Sachsen und deutschlandweit an. Meine Gutachten sind klar strukturiert, verständlich formuliert und verzichten weitgehend auf komplizierte juristische Fachbegriffe. Gleichzeitig werden sie von Gerichten, Banken, Versicherungen und dem Finanzamt anerkannt.
Für wen ich als Immobiliengutachter tätig bin:
Privatpersonen
Betreuer und Vormünder
Konzerne und mittelständische Unternehmen
Makler und Hausverwaltungen
Städte und Gemeinden
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Rechtsanwälte und Gerichte
Die Grundlage meiner Tätigkeit bildet beispielsweise bei Erbschaften, Schenkungen oder Vermögensfeststellungen der §198 Bewertungsgesetz (BewG), wonach ein niedrigerer gemeiner Wert durch ein qualifiziertes Gutachten eines Sachverständigen nachgewiesen werden. Dadurch lassen sich Immobilienwerte gegenüber dem Finanzamt rechtssicher und nachvollziehbar dokumentieren.
§ 198 Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts
(2) Als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts kann regelmäßig ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses im Sinne der §§ 192 ff. des Baugesetzbuchs oder von Personen, die [...] nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt oder zertifiziert worden sind, dienen.
Als zertifizierter Immobiliensachverständiger für Dresden und Umgebung arbeite ich nach den anerkannten Bewertungsverfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Dadurch sind meine Gutachten eine fundierte Entscheidungsgrundlage für Gerichte, Behörden, Banken, Steuerberater, Betreuer sowie Wirtschaftsprüfer.

Kompetenz in
Immobilienbewertung
Als zertifizierter Sachverständiger stehe ich, Maximilian Bräuer, für unabhängige und präzise Wertermittlungen. Meine Gutachten basieren auf fundierter Marktkenntnis und aktuellen Bewertungsstandards.
Ob Verkauf, Erbschaft oder steuerliche Angelegenheiten – ich liefere Ihnen die verlässliche Datengrundlage für Ihre Entscheidungen.

Die Qualität eines Immobiliengutachtens hängt maßgeblich von der Qualifikation des Sachverständigen ab. Als zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung verfüge ich als einer der wenigen Sachverständigen in Deutschland über drei anerkannte Personenzertifizierungen: IQ-Zert, DIAZert und EIPOSCERT.
Diese Zertifizierungen basieren auf der internationalen Norm DIN EN ISO/IEC 17024 und bestätigen eine geprüfte fachliche Kompetenz, regelmäßige Weiterbildung sowie eine unabhängige Überwachung der Sachverständigentätigkeit. Für Auftraggeber bedeutet dies ein hohes Maß an Sicherheit, Transparenz und Qualität bei Immobiliengutachten und Verkehrswertermittlungen.
Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) – die einzige staatliche Akkreditierungsstelle in Deutschland – hat in ihrer amtlichen Mitteilung vom 31.12.2024 nochmals hervorgehoben, dass Gutachten zur Wertermittlung von Grundstücken regelmäßig von Sachverständigen erstellt werden müssen, die von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Zertifizierungsstelle anerkannt sind. Diese Zertifizierungen gelten als besonders zuverlässiger Kompetenznachweis für Gerichte, Behörden, Banken und private Auftraggeber.
Durch meine Zertifizierungen bei IQ-Zert, DIAZert und EIPOSCERT erfülle ich diese hohen Qualitätsanforderungen und biete Ihnen fundierte, nachvollziehbare und rechtssichere Immobilienbewertungen – etwa für Verkauf, Erbschaft, Scheidung, Vermögensübersicht oder gerichtliche Verfahren.

Mitglied im
Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V. (BDSF)
Als zertifizierter Sachverständiger stehe ich, Maximilian Bräuer, für unabhängige und präzise Wertermittlungen. Meine Gutachten basieren auf fundierter Marktkenntnis und aktuellen Bewertungsstandards.
Ob Verkauf, Erbschaft oder steuerliche Angelegenheiten – ich liefere Ihnen die verlässliche Datengrundlage für Ihre Entscheidungen.
Als Mitglied im Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V. (BDSF) sind wir Teil eines der größten Sachverständigenverbände Deutschlands. Die Mitgliedschaft steht für fachliche Kompetenz, kontinuierliche Weiterbildung und die Einhaltung anerkannter beruflicher Standards innerhalb der Sachverständigen- und Gutachterbranche.
Was bedeutet das für Sie als Auftraggeber?
- Geprüfte Fachkompetenz
Die Aufnahme in den BDSF setzt entsprechende fachliche Qualifikationen voraus. Zudem verpflichten sich Mitglieder zu regelmäßiger Weiterbildung, um stets nach aktuellen fachlichen Standards zu arbeiten.
- Qualitätsorientierte Arbeitsweise
Mitglieder des BDSF orientieren sich an klaren beruflichen und ethischen Grundsätzen. Dies unterstützt eine sachliche, nachvollziehbare und fachlich fundierte Gutachtenerstellung.
- Zugang zu einem starken Expertennetzwerk
Durch die Mitgliedschaft im BDSF besteht ein fachlicher Austausch innerhalb eines bundesweiten Netzwerks von Sachverständigen und Experten.
- Unabhängige und objektive Begutachtung
Unsere Gutachten werden unabhängig, neutral und nach fachlichen Kriterien erstellt – transparent und nachvollziehbar.
- Kompetente Beratung
Wir unterstützen Sie mit fundierter Fachkenntnis und langjähriger Erfahrung bei der Bewertung von Immobilien und der Erstellung von Gutachten.
- Ihr Vorteil:
Die Mitgliedschaft im BDSF unterstreicht unseren Anspruch an Professionalität, fachliche Qualität und eine verlässliche Zusammenarbeit mit unseren Auftraggebern.
Kostenlose Erstberatung vereinbaren
Sie haben Fragen zu einem Verkehrswertgutachten? Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular – wir beraten Sie gerne unverbindlich und kostenfrei.
Jetzt anrufen: 0351 / 89697818Warum wir die richtige Wahl sind
Transparenz
Keine versteckten Kosten. Festpreise für alle Standard-Gutachten.
Persönlich
Wir sind eine kleines Familienunternehmen und sind daher persönlich für Sie da.
Zertifizierung
Anerkannte Qualifikation nach DIN EN ISO/IEC 17024.
Regionalität
Spezialisiert auf den Immobilienmarkt in Dresden & Umgebung.

Kundenzufriedenheit
5.0 / 5.0
Vertrauen Sie auf die Erfahrung unserer zufriedenen Kunden
- JJohannes Kneip
- BBritta KaHe
- JJessy Niestrat
- JJohn Schmalenberg
- MMichael Petersen
- AAntje Moldenhauer
- RReinhard Knoch
- BBernd Graemer
- MMartin M.
- MMax Heyne
- SSebastian Trier
- MMaria Micklitza
- VVanessa Baßmann
- FFleischerMASTER
- PPeter Robert Lange
- SS. Pade
Ideal für:
- Steuerliche Bewertungen
- Erbauseinandersetzungen
- Gerichtliche Auseindersetzungen
- Immobilienverkauf & Kauf
- Finanzierung & Banken
- Scheidungsverfahren
Wertermittlung
Der Kern unserer Arbeit
- Verkehrswertgutachten
- Kurzgutachten/-bewertung
- Portfoliobewertung
- Grundsteuergutachten
- Schadensgutachten
- Schimmel-, Wasser- & Brandschäden
Kauf & Verkauf
Beratung & Preisfindung
- Verkaufspreisermittlung
- Parteigutachten
- Kaufpreisaufteilung
- Grundriss- und Wohnflächenaufstellung
- Kaufberatung vor Ort
- Baubegleitung vor Ort
Rechte
Spezielle Bewertungen
- Wohnungsrecht & Nießbrauch
- Erbbaurecht
- Wegerecht
- Leibgeding
- Bauschäden / Baumängel
- Energieberatung
Der Weg zu Ihrer
Bewertung
Erstgespräch
Wir klären Ihre Anforderungen und vereinbaren einen Termin.
Besichtigung
Vor Ort nehmen wir alle relevanten Daten Ihrer Immobilie auf.
Gutachten
Wir erstellen Ihr detailliertes Verkehrswertgutachten.
Übergabe
Sie erhalten Ihr Gutachten digital und in gedruckter Form.
Häufig gestellte Fragen
Wenn Sie kurzfristig einen Termin benötigen, ist dies in der Regel zwischen 2-3 Werktagen möglich.
Ein Immobiliengutachten ist eine fachlich fundierte und objektive Wertermittlung einer Immobilie durch einen qualifizierten Sachverständigen. Es dient der rechtssicheren Feststellung des Verkehrswerts (Marktwerts) gemäß § 194 BauGB.
Ein Immobiliengutachten ist insbesondere dann sinnvoll oder erforderlich, wenn eine rechtssichere und objektive Wertermittlung benötigt wird. Dies ist häufig der Fall bei Erbschaften oder Schenkungen, im Rahmen einer Scheidung oder Vermögensauseinandersetzung sowie beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie. Auch für steuerliche Zwecke, beispielsweise gegenüber dem Finanzamt, kann ein qualifiziertes Gutachten erforderlich sein. Darüber hinaus dient es als fundierte Grundlage bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, zur Beleihung oder Finanzierung durch Banken sowie bei Unternehmensbewertungen, wenn sich Immobilien im Betriebsvermögen befinden.
Wir unterscheiden zwischen dem Erstgespräch und der Begutachtung. Das Erstgespräch ist grundsätzlich kostenlos. Schließlich müssen wir vorab einige Fragen klären. Im Erstgespräch besprechen wir dann auch die konkreten Kosten. Diese sind gesetzlich nach JVEG (Justiz- und Vergütungsgesetz) geregelt. Wir halten uns dabei immer an die gesetzlichen Mindestsätze. Mögliche Zusatzkosten sind z.B. Amts- oder allgemeine Beschaffungskosten von Unterlagen. Dazu aber im nächsten Punkt mehr.
Es besteht kein Unterschied. Der Begriff „Verkehrswert“ wird im deutschen Recht (§ 194 BauGB) verwendet und entspricht dem international gebräuchlichen Begriff „Marktwert“.
Unter dem Reiter Gutachten finden Sie einen detailliert erklärten Ablauf. Außerdem haben Sie darunter einen Checkliste für Ihre Unterlagen, welche Sie gern herunterladen können
Wie lange brauchen Sie für ein Immobiliengutachten? Wie immer ist jedes Gutachten individuell, deshalb gibt es keine pauschalen Auskünfte. Grundsätzlich benötigen wir für ein Vollgutachten u.a. wegen notwendiger Behördenauskünfte 4-6 Wochen.
Ein fachgerecht erstelltes Verkehrswertgutachten eines qualifizierten und nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen wird in der Praxis regelmäßig vom Finanzamt anerkannt. Rechtsgrundlage ist insbesondere § 198 Bewertungsgesetz (BewG) – Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts und § 194 Baugesetzbuch (BauGB) – Definition des Verkehrswerts (Marktwerts) Gemäß § 198 BewG hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit, einen niedrigeren gemeinen Wert durch ein qualifiziertes Gutachten nachzuweisen, wenn der vom Finanzamt angesetzte Wert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt. Ein Gutachten sollte dabei den Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) entsprechen, methodisch nachvollziehbar aufgebaut sein, von einem fachlich qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen erstellt werden und idealerweise durch eine Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 abgesichert sein Die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 stellt sicher, dass der Sachverständige regelmäßig überprüft wird und seine Fachkompetenz nach international anerkannten Standards nachweist.
Ja, da würde sich eine Kurzgutachten/-bewertung anbieten. Gern können wir Ihnen auch bei der Vermittlung zu einem Makler behilflich sein.