PräziseImmobilienbewertung
Ermittlung des aktuellen Verkehrswertes Ihrer Immobilie durch zertifizierte Sachverständige. Schnell, professionell und präzise für Ihre Sicherheit.








Zertifiziert durch drei nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Stellen.

Fachkundige Bewertung und Erstellung von Verkehrswertgutachten
Wohnimmobilien

Bewertung und Gutachten für wirtschaftlich genutzte Objekte
Gewerbeimmobilien

Bewertung von Baugrundstücken und unbebauten Flächen
Grundstücke
Gutachten bei Erbschaft und Schenkung
Mit einem rechtssicheren Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV erhalten Sie eine verlässliche Grundlage für Entscheidungen rund um Erbschaft oder Schenkung. So können Sie dem Finanzamt eine transparente und oft vorteilhafte Bewertung Ihrer Immobilie vorlegen.
Gerichtliche Gutachten
Immobiliengutachten bieten Ihnen eine objektive und verständliche Entscheidungsgrundlage – etwa bei Streitigkeiten, Vermögensaufteilungen oder in Betreuungs- und Vormundschaftsfragen. Ihre individuellen rechtlichen Anforderungen werden dabei selbstverständlich berücksichtigt.
Gutachten für das Finanzamt
Ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten unterstützt Sie dabei, steuerliche Immobilienbewertungen fachlich zu prüfen und gegenüber dem Finanzamt Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen.
Weitere Anlässe: Verkauf, Kauf, Finanzierung, Zwangsversteigerung, Enteignung und mehr
Kostenlose Beratung vereinbaren
Kompetenz in
Immobilienbewertung
Als zertifizierter Sachverständiger stehe ich, Maximilian Bräuer, für unabhängige und präzise Wertermittlungen. Meine Gutachten basieren auf fundierter Marktkenntnis und aktuellen Bewertungsstandards.
Ob Verkauf, Erbschaft oder steuerliche Angelegenheiten – ich liefere Ihnen die verlässliche Datengrundlage für Ihre Entscheidungen.
Warum wir die richtige Wahl sind
Transparenz
Keine versteckten Kosten. Festpreise für alle Standard-Gutachten.
Geschwindigkeit
Gutachten innerhalb von 5 Werktagen nach Ortstermin möglich.
Zertifizierung
Anerkannte Qualifikation nach DIN EN ISO/IEC 17024.
Regionalität
Spezialisiert auf den Immobilienmarkt in Dresden & Umgebung.

Kundenzufriedenheit
5.0 / 5.0
Ideal für:
- Immobilienverkauf & Kauf
- Finanzierung & Banken
- Erbauseinandersetzungen
- Scheidungsverfahren
- Steuerliche Bewertungen
Wertermittlung
Der Kern unserer Arbeit
- Verkehrswertgutachten
- Kurzgutachten/-bewertung
- Portfoliobewertung
- Mietwertgutachten
- Schadensgutachten
- Schimmel-, Wasser- & Brandschäden
Kauf & Verkauf
Beratung & Preisfindung
- Verkaufspreisermittlung
- Parteigutachten
- Kaufpreisaufteilung
- Grundsteuergutachten
- Kaufberatung vor Ort
- Baubegleitung vor Ort
Rechte
Spezielle Bewertungen
- Wohnungsrecht & Nießbrauch
- Erbbaurecht
- Wegerecht
- Leibgeding
- Bauschäden / Baumängel
- Energieberatung
Der Weg zu Ihrer
Bewertung
Erstgespräch
Wir klären Ihre Anforderungen und vereinbaren einen Termin.
Besichtigung
Vor Ort nehmen wir alle relevanten Daten Ihrer Immobilie auf.
Gutachten
Wir erstellen Ihr detailliertes Verkehrswertgutachten.
Übergabe
Sie erhalten Ihr Gutachten digital und in gedruckter Form.
Vertrauen Sie auf die Erfahrung unserer zufriedenen Kunden
- JJohannes Kneip
- BBritta KaHe
- JJessy Niestrat
- JJohn Schmalenberg
- MMichael Petersen
- AAntje Moldenhauer
- RReinhard Knoch
- BBernd Graemer
- MMartin M.
- MMax Heyne
- SSebastian Trier
- MMaria Micklitza
- VVanessa Baßmann
- FFleischerMASTER
- PPeter Robert Lange
Häufig gestellte Fragen
Wenn Sie kurzfristig einen Termin benötigen, ist dies in der Regel zwischen 2-3 Werktagen möglich.
Ein Immobiliengutachten ist eine fachlich fundierte und objektive Wertermittlung einer Immobilie durch einen qualifizierten Sachverständigen. Es dient der rechtssicheren Feststellung des Verkehrswerts (Marktwerts) gemäß § 194 BauGB.
Ein Immobiliengutachten ist insbesondere dann sinnvoll oder erforderlich, wenn eine rechtssichere und objektive Wertermittlung benötigt wird. Dies ist häufig der Fall bei Erbschaften oder Schenkungen, im Rahmen einer Scheidung oder Vermögensauseinandersetzung sowie beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie. Auch für steuerliche Zwecke, beispielsweise gegenüber dem Finanzamt, kann ein qualifiziertes Gutachten erforderlich sein. Darüber hinaus dient es als fundierte Grundlage bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, zur Beleihung oder Finanzierung durch Banken sowie bei Unternehmensbewertungen, wenn sich Immobilien im Betriebsvermögen befinden.
Wir unterscheiden zwischen dem Erstgespräch und der Begutachtung. Das Erstgespräch ist grundsätzlich kostenlos. Schließlich müssen wir vorab einige Fragen klären. Im Erstgespräch besprechen wir dann auch die konkreten Kosten. Diese sind gesetzlich nach JVEG (Justiz- und Vergütungsgesetz) geregelt. Wir halten uns dabei immer an die gesetzlichen Mindestsätze. Mögliche Zusatzkosten sind z.B. Amts- oder allgemeine Beschaffungskosten von Unterlagen. Dazu aber im nächsten Punkt mehr.
Es besteht kein Unterschied. Der Begriff „Verkehrswert“ wird im deutschen Recht (§ 194 BauGB) verwendet und entspricht dem international gebräuchlichen Begriff „Marktwert“.
Unter dem Reiter Gutachten finden Sie einen detailliert erklärten Ablauf. Außerdem haben Sie darunter einen Checkliste für Ihre Unterlagen, welche Sie gern herunterladen können
Wie lange brauchen Sie für ein Immobiliengutachten? Wie immer ist jedes Gutachten individuell, deshalb gibt es keine pauschalen Auskünfte. Grundsätzlich benötigen wir für ein Vollgutachten u.a. wegen notwendiger Behördenauskünfte 4-6 Wochen.
Ein fachgerecht erstelltes Verkehrswertgutachten eines qualifizierten und nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen wird in der Praxis regelmäßig vom Finanzamt anerkannt. Rechtsgrundlage ist insbesondere § 198 Bewertungsgesetz (BewG) – Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts und § 194 Baugesetzbuch (BauGB) – Definition des Verkehrswerts (Marktwerts) Gemäß § 198 BewG hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit, einen niedrigeren gemeinen Wert durch ein qualifiziertes Gutachten nachzuweisen, wenn der vom Finanzamt angesetzte Wert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt. Ein Gutachten sollte dabei den Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) entsprechen, methodisch nachvollziehbar aufgebaut sein, von einem fachlich qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen erstellt werden und idealerweise durch eine Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 abgesichert sein Die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 stellt sicher, dass der Sachverständige regelmäßig überprüft wird und seine Fachkompetenz nach international anerkannten Standards nachweist.
Ja, da würde sich eine Kurzgutachten/-bewertung anbieten. Gern können wir Ihnen auch bei der Vermittlung zu einem Makler behilflich sein.