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restnutzungsdauergutachten dresden

Restnutzungsdauergutachten

Mit einem individuellen Restnutzungsdauergutachten erhöhen Sie Ihre jährliche Abschreibung rechtssicher – und sparen dadurch dauerhaft Steuern.

Restnutzungsdauergutachten in Dresden – Abschreibung steuerlich optimieren

Als zertifizierter Immobiliensachverständiger erstelle ich für Sie ein Restnutzungsdauergutachten in Dresden und der gesamten Region Sachsen. Mit drei akkreditierten Personenzertifizierungen nach DIN EN ISO/IEC 17024 – einer der wenigen Sachverständigen in Deutschland mit dieser Qualifikation – erhalten Sie ein Gutachten, das für das Finanzamt geeignet ist und Ihre steuerliche Abschreibung rechtssicher optimiert.

Was ist ein Restnutzungsdauergutachten?

Die Restnutzungsdauer beschreibt den Zeitraum, in dem ein Gebäude bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung noch wirtschaftlich genutzt werden kann. Standardmäßig setzt das Finanzamt für Wohngebäude eine Gesamtnutzungsdauer von 50 Jahren an – unabhängig vom tatsächlichen Bauzustand. Ein individuelles Sachverständigengutachten erlaubt es, eine kürzere, dem Gebäude angemessene Restnutzungsdauer nachzuweisen.

Die rechtliche Grundlage bildet § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG. Ein BFH-Urteil vom 28. Juli 2021 (IX R 25/19) hat die Rechte von Immobilieneigentümern dabei gestärkt: Legt ein Steuerpflichtiger ein ordnungsgemäßes Sachverständigengutachten vor, ist das Finanzamt verpflichtet, dieses anzuerkennen.

Ein Restnutzungsdauergutachten beinhaltet:

  • Ermittlung der tatsächlichen Restnutzungsdauer nach Anlage 3 zu § 31 ImmoWertV
  • Berücksichtigung von Baujahr, Gebäudezustand, Modernisierungen und Instandhaltungsrückstau
  • Berechnung der erhöhten AfA (Absetzung für Abnutzung) gegenüber dem Standardwert
  • Dokumentation aller wertbeeinflussenden Faktoren für das Finanzamt
  • Abgrenzung zu Kurzgutachten und Marktpreiseinschätzung
bewertung vom immobiliengutachter
restnutzungsdauer ihrer immobilie

Wann wird ein Restnutzungsdauergutachten benötigt?

Ein Restnutzungsdauergutachten ist immer dann sinnvoll, wenn die tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes erheblich unter dem steuerlichen Standard von 50 Jahren liegt. Typische Anlässe sind:

  • Vermietete Immobilien mit Modernisierungsbedarf: Ältere Gebäude mit veralteter Technik, Schäden am Dach oder an der Fassade weisen oft eine deutlich kürzere wirtschaftliche Restnutzungsdauer auf – und damit Potenzial für eine erhöhte Abschreibung.
  • Kauf einer gebrauchten Immobilie: Wer ein älteres Mehrfamilienhaus oder eine vermietete Eigentumswohnung erwirbt, kann die Abschreibung sofort optimieren statt jahrzehntelang den Standardwert anzusetzen.
  • Bestandsimmobilien im Betriebsvermögen: Unternehmen und Freiberufler, die Immobilien im Betriebsvermögen halten, profitieren durch eine verkürzte Restnutzungsdauer von einer höheren jährlichen Steuerentlastung.
  • Kaufpreisaufteilung und Steuerplanung: In Kombination mit einer Kaufpreisaufteilung lassen sich Boden- und Gebäudewert klar trennen und die Abschreibungsbasis rechtssicher festlegen.
  • Erbschaft oder Schenkung einer Immobilie: Wurde eine Immobilie geerbt oder geschenkt, empfiehlt sich eine Überprüfung der bisher angesetzten Restnutzungsdauer.
  • Streit mit dem Finanzamt: Weicht das Finanzamt von einer bereits genutzten Schätzung ab oder fordert Nachweise, schafft ein akzeptiertes Gutachten Rechtssicherheit.

Wie ist der Ablauf? Wie wird ein Restnutzungsdauergutachten erstellt?

Der Prozess ist überschaubar und läuft in fünf klar strukturierten Schritten ab – von der ersten Anfrage bis zur Übergabe des fertigen Dokuments.

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Schritt 1: Kostenlose Erstberatung

Sie nehmen Kontakt zu mir auf – telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular. Ich beantworte Ihre Fragen und kläre, ob und in welchem Umfang ein Restnutzungsdauergutachten für Ihre Situation sinnvoll ist.

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Schritt 2: Erstgespräch & Terminvereinbarung

Wir besprechen Ihre Immobilie, die steuerliche Ausgangssituation und alle relevanten Unterlagen. Einen Besichtigungstermin vereinbaren wir in der Regel innerhalb von 2–3 Werktagen.

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Schritt 3: Besichtigung vor Ort

Ich besichtige Ihr Objekt persönlich und nehme alle relevanten Daten auf: Baujahr, Gebäudezustand, vorhandene Modernisierungen, Schäden und Instandhaltungsrückstau. Ob Gründerzeitaltbau in der Dresdner Neustadt oder Nachkriegsbau in Pieschen – ich kenne die lokaltypischen Gebäudecharakteristika und bewerte entsprechend differenziert.

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Schritt 4: Gutachtenerstellung

Auf Basis der Besichtigung und aller vorliegenden Unterlagen erstelle ich ein detailliertes Restnutzungsdauergutachten nach den Vorgaben der ImmoWertV. Das Ergebnis ist gerichtsfest und für das Finanzamt geeignet.

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Schritt 5: Übergabe

Sie erhalten das fertige Gutachten sowohl in digitaler Form als auch als gedrucktes Exemplar – einsatzbereit für die Vorlage beim Finanzamt oder Steuerberater.

Was sind die Vorteile eines Restnutzungsdauergutachtens?

Ein individuelles Restnutzungsdauergutachten zahlt sich in der Regel bereits im ersten Jahr aus. Je stärker die tatsächliche Restnutzungsdauer vom Standardwert abweicht, desto höher fällt die jährliche Steuerersparnis aus.

  • Höhere AfA: Statt 2 % über 50 Jahre kann die Abschreibung auf bis zu 5 % oder mehr steigen – je nach Gebäudezustand

  • Sofortige Wirkung: Das Gutachten gilt ab dem Jahr der Beauftragung und der Vorlage beim Finanzamt

  • Rechtssicher: Das Gutachten basiert auf der ImmoWertV und ist für Finanzämter der Umgebung geeignet

  • Einmalige Kosten, dauerhafte Wirkung: Sie zahlen einmal für das Gutachten und profitieren über viele Jahre

Restnutzungsdauergutachten in Dresden gewünscht? Jetzt Kontakt aufnehmen

Möchten Sie die Abschreibung Ihrer Immobilie steuerlich optimieren? Nehmen Sie jetzt Kontakt zu mir auf – per Telefon, E-Mail oder über das Kontaktformular auf dieser Seite. In einem kostenfreien Erstgespräch prüfe ich Ihre Situation und erstelle Ihnen ein unverbindliches Angebot zum transparenten Festpreis – ohne versteckte Kosten.

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Sachverständiger Maximilian Bräuer

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Häufig gestellte Fragen zum Restnutzungsdauergutachten

Die Kosten richten sich nach Art, Größe und Zustand der Immobilie sowie dem erforderlichen Aufwand der Begutachtung. Ich arbeite ausschließlich mit Festpreisen – keine Stundensätze, keine versteckten Zusatzkosten. In einem kostenfreien Erstgespräch erhalten Sie ein individuelles Angebot.

Ja. Seit dem BFH-Urteil vom 28. Juli 2021 (IX R 25/19) ist das Finanzamt verpflichtet, ein ordnungsgemäß erstelltes Sachverständigengutachten anzuerkennen und darf nicht einfach am Standardansatz von 50 Jahren festhalten. Voraussetzung ist, dass das Gutachten den methodischen Anforderungen der ImmoWertV entspricht – was bei meinen Gutachten selbstverständlich der Fall ist.

Nach der Besichtigung und dem Vorliegen aller notwendigen Unterlagen erhalten Sie Ihr Vollgutachten in der Regel innerhalb von 4–6 Wochen. Termine für die Besichtigung kann ich üblicherweise innerhalb von 2–3 Werktagen anbieten.

Grundsätzlich für alle vermieteten oder betrieblich genutzten Immobilien, bei denen die tatsächliche Restnutzungsdauer des Gebäudes kürzer ist als der steuerliche Standardwert. Besonders lohnenswert ist es bei älteren Gebäuden, Immobilien mit Instandhaltungsrückstau oder nach einem Erwerb zu einem deutlich über dem Ertragswert liegenden Kaufpreis.

Häufig ist eine Kombination aus Restnutzungsdauergutachten und Kaufpreisaufteilung sinnvoll – insbesondere beim Erwerb einer Immobilie. Die Kaufpreisaufteilung legt den auf das Gebäude entfallenden Anteil des Kaufpreises fest, der dann die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung bildet. Ich berate Sie im Erstgespräch, welche Kombination in Ihrer Situation den größten steuerlichen Vorteil bietet.