
Restnutzungsdauergutachten
Mit einem individuellen Restnutzungsdauergutachten erhöhen Sie Ihre jährliche Abschreibung rechtssicher – und sparen dadurch dauerhaft Steuern.
Als zertifizierter Immobiliensachverständiger erstelle ich für Sie ein Restnutzungsdauergutachten in Dresden und der gesamten Region Sachsen. Mit drei akkreditierten Personenzertifizierungen nach DIN EN ISO/IEC 17024 – einer der wenigen Sachverständigen in Deutschland mit dieser Qualifikation – erhalten Sie ein Gutachten, das für das Finanzamt geeignet ist und Ihre steuerliche Abschreibung rechtssicher optimiert.
Die Restnutzungsdauer beschreibt den Zeitraum, in dem ein Gebäude bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung noch wirtschaftlich genutzt werden kann. Standardmäßig setzt das Finanzamt für Wohngebäude eine Gesamtnutzungsdauer von 50 Jahren an – unabhängig vom tatsächlichen Bauzustand. Ein individuelles Sachverständigengutachten erlaubt es, eine kürzere, dem Gebäude angemessene Restnutzungsdauer nachzuweisen.
Die rechtliche Grundlage bildet § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG. Ein BFH-Urteil vom 28. Juli 2021 (IX R 25/19) hat die Rechte von Immobilieneigentümern dabei gestärkt: Legt ein Steuerpflichtiger ein ordnungsgemäßes Sachverständigengutachten vor, ist das Finanzamt verpflichtet, dieses anzuerkennen.
Ein Restnutzungsdauergutachten beinhaltet:


Ein Restnutzungsdauergutachten ist immer dann sinnvoll, wenn die tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes erheblich unter dem steuerlichen Standard von 50 Jahren liegt. Typische Anlässe sind:
Der Prozess ist überschaubar und läuft in fünf klar strukturierten Schritten ab – von der ersten Anfrage bis zur Übergabe des fertigen Dokuments.
Schritt 1: Kostenlose Erstberatung
Sie nehmen Kontakt zu mir auf – telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular. Ich beantworte Ihre Fragen und kläre, ob und in welchem Umfang ein Restnutzungsdauergutachten für Ihre Situation sinnvoll ist.
Schritt 2: Erstgespräch & Terminvereinbarung
Wir besprechen Ihre Immobilie, die steuerliche Ausgangssituation und alle relevanten Unterlagen. Einen Besichtigungstermin vereinbaren wir in der Regel innerhalb von 2–3 Werktagen.
Schritt 3: Besichtigung vor Ort
Ich besichtige Ihr Objekt persönlich und nehme alle relevanten Daten auf: Baujahr, Gebäudezustand, vorhandene Modernisierungen, Schäden und Instandhaltungsrückstau. Ob Gründerzeitaltbau in der Dresdner Neustadt oder Nachkriegsbau in Pieschen – ich kenne die lokaltypischen Gebäudecharakteristika und bewerte entsprechend differenziert.
Schritt 4: Gutachtenerstellung
Auf Basis der Besichtigung und aller vorliegenden Unterlagen erstelle ich ein detailliertes Restnutzungsdauergutachten nach den Vorgaben der ImmoWertV. Das Ergebnis ist gerichtsfest und für das Finanzamt geeignet.
Schritt 5: Übergabe
Sie erhalten das fertige Gutachten sowohl in digitaler Form als auch als gedrucktes Exemplar – einsatzbereit für die Vorlage beim Finanzamt oder Steuerberater.
Ein individuelles Restnutzungsdauergutachten zahlt sich in der Regel bereits im ersten Jahr aus. Je stärker die tatsächliche Restnutzungsdauer vom Standardwert abweicht, desto höher fällt die jährliche Steuerersparnis aus.
Höhere AfA: Statt 2 % über 50 Jahre kann die Abschreibung auf bis zu 5 % oder mehr steigen – je nach Gebäudezustand
Sofortige Wirkung: Das Gutachten gilt ab dem Jahr der Beauftragung und der Vorlage beim Finanzamt
Rechtssicher: Das Gutachten basiert auf der ImmoWertV und ist für Finanzämter der Umgebung geeignet
Einmalige Kosten, dauerhafte Wirkung: Sie zahlen einmal für das Gutachten und profitieren über viele Jahre
Möchten Sie die Abschreibung Ihrer Immobilie steuerlich optimieren? Nehmen Sie jetzt Kontakt zu mir auf – per Telefon, E-Mail oder über das Kontaktformular auf dieser Seite. In einem kostenfreien Erstgespräch prüfe ich Ihre Situation und erstelle Ihnen ein unverbindliches Angebot zum transparenten Festpreis – ohne versteckte Kosten.
Jetzt anrufen: 0351 89697818Die Kosten richten sich nach Art, Größe und Zustand der Immobilie sowie dem erforderlichen Aufwand der Begutachtung. Ich arbeite ausschließlich mit Festpreisen – keine Stundensätze, keine versteckten Zusatzkosten. In einem kostenfreien Erstgespräch erhalten Sie ein individuelles Angebot.
Ja. Seit dem BFH-Urteil vom 28. Juli 2021 (IX R 25/19) ist das Finanzamt verpflichtet, ein ordnungsgemäß erstelltes Sachverständigengutachten anzuerkennen und darf nicht einfach am Standardansatz von 50 Jahren festhalten. Voraussetzung ist, dass das Gutachten den methodischen Anforderungen der ImmoWertV entspricht – was bei meinen Gutachten selbstverständlich der Fall ist.
Nach der Besichtigung und dem Vorliegen aller notwendigen Unterlagen erhalten Sie Ihr Vollgutachten in der Regel innerhalb von 4–6 Wochen. Termine für die Besichtigung kann ich üblicherweise innerhalb von 2–3 Werktagen anbieten.
Grundsätzlich für alle vermieteten oder betrieblich genutzten Immobilien, bei denen die tatsächliche Restnutzungsdauer des Gebäudes kürzer ist als der steuerliche Standardwert. Besonders lohnenswert ist es bei älteren Gebäuden, Immobilien mit Instandhaltungsrückstau oder nach einem Erwerb zu einem deutlich über dem Ertragswert liegenden Kaufpreis.
Häufig ist eine Kombination aus Restnutzungsdauergutachten und Kaufpreisaufteilung sinnvoll – insbesondere beim Erwerb einer Immobilie. Die Kaufpreisaufteilung legt den auf das Gebäude entfallenden Anteil des Kaufpreises fest, der dann die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung bildet. Ich berate Sie im Erstgespräch, welche Kombination in Ihrer Situation den größten steuerlichen Vorteil bietet.