
Unabhängige Verkehrswertgutachten von zertifizierten Sachverständigen – rechtssicher, schnell und marktgerecht.
Ein Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB ist in vielen Situationen eine unverzichtbare Investition. Ob Erbschaftsregelungen, Scheidungen, gerichtliche Auseinandersetzungen oder behördliche Anforderungen – ein fundiertes Gutachten schafft Klarheit und Rechtssicherheit. Als zertifizierte Immobiliengutachterin mit über 15 Jahren Erfahrung stehe ich Ihnen als kompetente Partnerin zur Seite.

Der Begriff „Verkehrswertgutachten" setzt sich aus zwei wesentlichen Elementen zusammen:
Eine detaillierte, schriftlich belegte Immobilienbewertung, die alle relevanten Informationen und Berechnungen nachvollziehbar darstellt.
Auch als Marktwert bekannt, beschreibt er den aktuellen Wert einer Immobilie zu einem bestimmten Stichtag – basierend auf Lage, Zustand und Marktbedingungen.
Besonders in wichtigen Lebenssituationen und bei behördlichen Angelegenheiten kann ein Verkehrswertgutachten entscheidend sein:
Erbschaft & Nachlass: Zur fairen Aufteilung des Erbes und korrekten Berechnung der Erbschaftssteuer
Schenkung: Zur gerechten Vermögensaufteilung und Ermittlung der Schenkungssteuer
Scheidungen: Für eine faire Vermögensaufteilung und Zugewinnausgleich
Zwangsversteigerungen: Zur Ermittlung des Mindestgebots
Kauf & Verkauf: Damit Sie den realen Wert kennen und sicher verhandeln können
Steuerliche Zwecke: Für das Finanzamt zur Feststellung des Grundstückswerts
Unser Sachverständigenbüro ist auf die Bewertung verschiedenster Immobilienarten in Dresden‑Striesen und Umgebung spezialisiert:
Transparenz ist uns wichtig. Der Ablauf gestaltet sich in folgenden Schritten:
Kostenlose Erstberatung
Wir klären Ihren Bedarf, besprechen den Umfang und vereinbaren einen transparenten Festpreis.
Ortstermin & Besichtigung
Vor-Ort-Besichtigung in Dresden‑Striesen – wir nehmen alle relevanten Daten auf und dokumentieren den Zustand.
Markt- und Datenanalyse
Auswertung der Daten des Gutachterausschusses Sachsen, Analyse von Vergleichspreisen und lokalen Marktentwicklungen.
Gutachtenerstellung
Erstellung nach anerkannten Verfahren: Vergleichswert‑, Ertragswert‑ und Sachwertverfahren.
Übergabe & Erläuterung
Sie erhalten das fertige Gutachten und wir erläutern alle Ergebnisse persönlich und verständlich.
DEKRA‑zertifiziert: Dreifach zertifizierte Sachverständige nach anerkannten Standards
Lokale Marktkenntnis: Tiefgreifende Kenntnis der Mikrolagen in Striesen, Blasewitz, Gruna und Umgebung
Transparente Festpreise: Keine versteckten Kosten – Sie wissen vorab, was das Gutachten kostet
Behörden‑Akzeptanz: Anerkannt bei Finanzämtern, Gerichten und Banken in Sachsen
Schnelle Bearbeitung: In der Regel Fertigstellung innerhalb von 2–4 Wochen
Der Stadtteil Striesen gehört zu den beliebtesten Wohnlagen Dresdens. Die Mischung aus gründerzeitlicher Bausubstanz, villenartiger Bebauung und moderner Infrastruktur macht Striesen zu einem begehrten Wohnstandort.
Als lokale Sachverständige kennen wir den Immobilienmarkt in Striesen im Detail und berücksichtigen alle wertrelevanten Faktoren.
Sie haben Fragen zu einem Verkehrswertgutachten? Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular – wir beraten Sie gerne unverbindlich und kostenfrei.
Jetzt anrufen: 0351 89697818Wenn Sie kurzfristig einen Termin benötigen, ist dies in der Regel zwischen 2-3 Werktagen möglich.
Ein Immobiliengutachten ist eine fachlich fundierte und objektive Wertermittlung einer Immobilie durch einen qualifizierten Sachverständigen. Es dient der rechtssicheren Feststellung des Verkehrswerts (Marktwerts) gemäß § 194 BauGB.
Ein Immobiliengutachten ist insbesondere dann sinnvoll oder erforderlich, wenn eine rechtssichere und objektive Wertermittlung benötigt wird. Dies ist häufig der Fall bei Erbschaften oder Schenkungen, im Rahmen einer Scheidung oder Vermögensauseinandersetzung sowie beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie. Auch für steuerliche Zwecke, beispielsweise gegenüber dem Finanzamt, kann ein qualifiziertes Gutachten erforderlich sein. Darüber hinaus dient es als fundierte Grundlage bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, zur Beleihung oder Finanzierung durch Banken sowie bei Unternehmensbewertungen, wenn sich Immobilien im Betriebsvermögen befinden.
Wir unterscheiden zwischen dem Erstgespräch und der Begutachtung. Das Erstgespräch ist grundsätzlich kostenlos. Schließlich müssen wir vorab einige Fragen klären. Im Erstgespräch besprechen wir dann auch die konkreten Kosten. Diese sind gesetzlich nach JVEG (Justiz- und Vergütungsgesetz) geregelt. Wir halten uns dabei immer an die gesetzlichen Mindestsätze. Mögliche Zusatzkosten sind z.B. Amts- oder allgemeine Beschaffungskosten von Unterlagen. Dazu aber im nächsten Punkt mehr.
Es besteht kein Unterschied. Der Begriff „Verkehrswert“ wird im deutschen Recht (§ 194 BauGB) verwendet und entspricht dem international gebräuchlichen Begriff „Marktwert“.
Unter dem Reiter Gutachten finden Sie einen detailliert erklärten Ablauf. Außerdem haben Sie darunter einen Checkliste für Ihre Unterlagen, welche Sie gern herunterladen können
Wie lange brauchen Sie für ein Immobiliengutachten? Wie immer ist jedes Gutachten individuell, deshalb gibt es keine pauschalen Auskünfte. Grundsätzlich benötigen wir für ein Vollgutachten u.a. wegen notwendiger Behördenauskünfte 4-6 Wochen.
Ein fachgerecht erstelltes Verkehrswertgutachten eines qualifizierten und nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen wird in der Praxis regelmäßig vom Finanzamt anerkannt. Rechtsgrundlage ist insbesondere § 198 Bewertungsgesetz (BewG) – Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts und § 194 Baugesetzbuch (BauGB) – Definition des Verkehrswerts (Marktwerts) Gemäß § 198 BewG hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit, einen niedrigeren gemeinen Wert durch ein qualifiziertes Gutachten nachzuweisen, wenn der vom Finanzamt angesetzte Wert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt. Ein Gutachten sollte dabei den Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) entsprechen, methodisch nachvollziehbar aufgebaut sein, von einem fachlich qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen erstellt werden und idealerweise durch eine Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 abgesichert sein Die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 stellt sicher, dass der Sachverständige regelmäßig überprüft wird und seine Fachkompetenz nach international anerkannten Standards nachweist.
Ja, da würde sich eine Kurzgutachten/-bewertung anbieten. Gern können wir Ihnen auch bei der Vermittlung zu einem Makler behilflich sein.