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Zertifizierte Immobilienbewertung mit höchster Präzision und Verlässlichkeit. Ihr Partner für fundierte Verkehrswertgutachten.

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Gutachter für Schenkung

Als zertifizierter Immobiliengutachter in Dresden erstelle ich Ihr Schenkungsgutachten nach ImmoWertV – für eine steueroptimierte Übertragung, die gegenüber Finanzamt und Notar sicher Bestand hat.

Gutachter für Schenkung in Dresden: Immobilienbewertung bei Schenkungen und vorweggenommener Erbfolge

Sie möchten eine Immobilie verschenken oder im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge übertragen? Als zertifizierter Immobiliengutachter in Dresden unterstütze ich Sie – Maximilian Bräuer von Bräuer Immobilienbewertung – mit einer fundierten Wertermittlung, die gegenüber dem Finanzamt, dem Notar und allen Beteiligten Bestand hat.

Herausforderungen und Probleme bei einer Schenkung

Eine Immobilienschenkung klingt im ersten Moment unkompliziert – schließlich handelt es sich um eine freiwillige Übertragung zwischen sich nahestehenden Personen. In der Praxis ist eine Schenkung jedoch mit zahlreichen rechtlichen, steuerlichen und familiären Fragen verbunden, die ohne professionelle Bewertung schnell zum Problem werden können:

  • Schenkungsteuer: Das Finanzamt setzt den Wert einer Immobilie häufig nach dem Ertragswert- oder Sachwertverfahren an – oft zu hoch. Ohne ein unabhängiges Gutachten haben Beschenkte kaum eine Handhabe, einen niedrigeren Verkehrswert nachzuweisen.
  • Falsche Wertansätze beim Notar: Ohne eine professionelle Bewertung fehlt dem beurkundenden Notar eine belastbare Grundlage für den tatsächlichen Marktwert.
  • Streit innerhalb der Familie: Wenn mehrere Familienmitglieder beteiligt sind, kann ein unklarer Immobilienwert zu Konflikten über die Gleichbehandlung oder spätere Erbausgleichsansprüche führen.
  • Nießbrauchsvorbehalt und Wohnungsrecht: Wird die Schenkung mit einem Nießbrauch oder Wohnungsrecht verbunden, muss dieser Abzug korrekt berechnet werden – ein häufiger Fehler mit erheblichen steuerlichen Konsequenzen.
  • Rückforderungsansprüche: Werden die Freibeträge überschritten und die Steuer falsch berechnet, drohen Nachzahlungen oder Rückforderungen.
  • Übertragungen an Kinder oder Lebenspartner: Die Freibeträge unterscheiden sich je nach Verwandtschaftsgrad – eine genaue Kenntnis des Verkehrswertes ist die Grundlage jeder steuerlichen Planung.
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Warum lohnt es sich bei einer Schenkung einen Gutachter zu beauftragen?

Ein unabhängiges Immobiliengutachten schafft bei einer Schenkung die Grundlage für eine rechtssichere und steuerlich optimierte Übertragung. Die wichtigsten Gründe:

  • Steuerersparnis durch korrekten Verkehrswert: Liegt der tatsächliche Marktwert unter dem vom Finanzamt angesetzten Wert, kann ein Gutachten die Schenkungsteuer erheblich reduzieren. Ich erstelle ein Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV, das für das Finanzamt geeignet ist.
  • Zulassung bei Behörden: Meine Gutachten sind für Finanzämter, Notare und Gerichte geeignet – drei Personenzertifizierungen nach DIN EN ISO/IEC 17024 (IQ-Zert, DIAZert, EIPOSCERT) bestätigen meine Qualifikation.
  • Korrekte Berechnung von Nießbrauch und Wohnungsrecht: Bei einer Schenkung unter Vorbehalt berechne ich den abzugsfähigen Wert des Nießbrauchs oder Wohnungsrechts exakt – eine Leistung, die viele Gutachter nicht separat anbieten.
  • Familiäre Fairness und Transparenz: Ein objektives Gutachten schafft Klarheit für alle Beteiligten und beugt späteren Streitigkeiten innerhalb der Familie vor.
  • Festpreis ohne versteckte Kosten: Sie erhalten vor Beauftragung ein transparentes Angebot – keine Überraschungen bei der Abrechnung.
  • Persönliche Betreuung: Als kleines Familienunternehmen stehe ich Ihnen als direkter Ansprechpartner zur Seite – vom ersten Gespräch bis zur Übergabe des Gutachtens

Wie ist der Ablauf einer Bewertung bei einer Schenkung?

Der Ablauf ist klar strukturiert und auf die Besonderheiten einer Schenkung abgestimmt:

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Schritt 1: Kostenlose Erstberatung:

In einem ersten Gespräch klären wir, welche Immobilie übertragen werden soll, ob ein Nießbrauch oder Wohnungsrecht vorgesehen ist und welchen Zweck das Gutachten erfüllen soll.

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Schritt 2: Unterlagen und Terminvereinbarung:

Ich benötige die wesentlichen Objektunterlagen (Grundbuchauszug, Baupläne, Nebenkostenabrechnungen etc.). Einen Besichtigungstermin können wir in der Regel innerhalb von 2–3 Werktagen vereinbaren.

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Schritt 3: Vor-Ort-Besichtigung:

Ich nehme alle wertrelevanten Daten vor Ort auf – Zustand, Ausstattung, Lage und Besonderheiten des Objekts.

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Schritt 4: Gutachtenerstellung:

Ich erstelle ein detailliertes Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV. Bei Schenkungen unter Vorbehalt wird der Nießbrauch- oder Wohnungsrechtswert gesondert berechnet und nachvollziehbar dokumentiert.

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Schritt 5: Übergabe digital und gedruckt:

Das fertige Gutachten erhalten Sie in beiden Formaten – zur Vorlage beim Finanzamt, beim Notar oder für Ihre eigene Dokumentation.

Gutachter für Schenkung in Dresden gewünscht? Nehmen Sie jetzt Kontakt auf

Sie planen eine Immobilienschenkung in Dresden oder der näheren Umgebung – ob in Blasewitz, Loschwitz, Striesen oder in den Elbhanglagen rund um Pillnitz? Ich berate Sie gerne unverbindlich und erstelle Ihnen ein Angebot zum Festpreis. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf – per Telefon, E-Mail oder über das Kontaktformular auf meiner Website. Als zertifizierter Sachverständiger mit über 1.100 bewerteten Objekten und 5 von 5 Sternen auf Google bin ich Ihr verlässlicher Partner für eine sichere Schenkung.

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Häufig gestellte Fragen zur Schenkung

Eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht. Das Finanzamt setzt den Wert einer Immobilie jedoch nach eigenen Berechnungsverfahren an, die häufig über dem tatsächlichen Marktwert liegen. Mit einem unabhängigen Verkehrswertgutachten können Sie einen niedrigeren Wert nachweisen und so die Schenkungsteuer reduzieren oder sogar vermeiden – besonders dann, wenn der Immobilienwert nahe an den Freibeträgen liegt.

Ja. Meine Gutachten sind für das Finanzamt geeignet, weil ich als einer der wenigen Sachverständigen in Deutschland drei Personenzertifizierungen nach DIN EN ISO/IEC 17024 halte – zuletzt akkreditiert durch die DAkkS zum 31.12.2024. Die Bewertung erfolgt nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).

Die Kosten hängen vom Objekt, seinem Wert und dem Umfang des Gutachtens ab. Ich arbeite grundsätzlich mit Festpreisen – keine Stundensätze, keine versteckten Zusatzkosten. Im kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie ein konkretes Angebot.

Bei einer Schenkung unter Nießbrauchs- oder Wohnrechtsvorbehalt wird der Wert dieses Rechts vom Verkehrswert der Immobilie abgezogen. Die Berechnung erfolgt auf Basis des Jahreswerts (z. B. der ersparten Miete) und der statistischen Lebenserwartung des Berechtigten. Ich dokumentiere diese Berechnung im Gutachten nachvollziehbar und finanzamtkonform.

Ja. Ein objektives, von einem zertifizierten Sachverständigen erstelltes Gutachten schafft eine neutrale Grundlage für alle Beteiligten. Es hilft, familiäre Auseinandersetzungen zu vermeiden und sorgt für Transparenz – besonders wenn mehrere Kinder oder Erben betroffen sind.