
Gutachter für Schenkung
Als zertifizierter Immobiliengutachter in Dresden erstelle ich Ihr Schenkungsgutachten nach ImmoWertV – für eine steueroptimierte Übertragung, die gegenüber Finanzamt und Notar sicher Bestand hat.
Sie möchten eine Immobilie verschenken oder im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge übertragen? Als zertifizierter Immobiliengutachter in Dresden unterstütze ich Sie – Maximilian Bräuer von Bräuer Immobilienbewertung – mit einer fundierten Wertermittlung, die gegenüber dem Finanzamt, dem Notar und allen Beteiligten Bestand hat.
Eine Immobilienschenkung klingt im ersten Moment unkompliziert – schließlich handelt es sich um eine freiwillige Übertragung zwischen sich nahestehenden Personen. In der Praxis ist eine Schenkung jedoch mit zahlreichen rechtlichen, steuerlichen und familiären Fragen verbunden, die ohne professionelle Bewertung schnell zum Problem werden können:


Ein unabhängiges Immobiliengutachten schafft bei einer Schenkung die Grundlage für eine rechtssichere und steuerlich optimierte Übertragung. Die wichtigsten Gründe:
Der Ablauf ist klar strukturiert und auf die Besonderheiten einer Schenkung abgestimmt:
Schritt 1: Kostenlose Erstberatung:
In einem ersten Gespräch klären wir, welche Immobilie übertragen werden soll, ob ein Nießbrauch oder Wohnungsrecht vorgesehen ist und welchen Zweck das Gutachten erfüllen soll.
Schritt 2: Unterlagen und Terminvereinbarung:
Ich benötige die wesentlichen Objektunterlagen (Grundbuchauszug, Baupläne, Nebenkostenabrechnungen etc.). Einen Besichtigungstermin können wir in der Regel innerhalb von 2–3 Werktagen vereinbaren.
Schritt 3: Vor-Ort-Besichtigung:
Ich nehme alle wertrelevanten Daten vor Ort auf – Zustand, Ausstattung, Lage und Besonderheiten des Objekts.
Schritt 4: Gutachtenerstellung:
Ich erstelle ein detailliertes Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV. Bei Schenkungen unter Vorbehalt wird der Nießbrauch- oder Wohnungsrechtswert gesondert berechnet und nachvollziehbar dokumentiert.
Schritt 5: Übergabe digital und gedruckt:
Das fertige Gutachten erhalten Sie in beiden Formaten – zur Vorlage beim Finanzamt, beim Notar oder für Ihre eigene Dokumentation.
Sie planen eine Immobilienschenkung in Dresden oder der näheren Umgebung – ob in Blasewitz, Loschwitz, Striesen oder in den Elbhanglagen rund um Pillnitz? Ich berate Sie gerne unverbindlich und erstelle Ihnen ein Angebot zum Festpreis. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf – per Telefon, E-Mail oder über das Kontaktformular auf meiner Website. Als zertifizierter Sachverständiger mit über 1.100 bewerteten Objekten und 5 von 5 Sternen auf Google bin ich Ihr verlässlicher Partner für eine sichere Schenkung.
Jetzt anrufen: 0351 89697818Eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht. Das Finanzamt setzt den Wert einer Immobilie jedoch nach eigenen Berechnungsverfahren an, die häufig über dem tatsächlichen Marktwert liegen. Mit einem unabhängigen Verkehrswertgutachten können Sie einen niedrigeren Wert nachweisen und so die Schenkungsteuer reduzieren oder sogar vermeiden – besonders dann, wenn der Immobilienwert nahe an den Freibeträgen liegt.
Ja. Meine Gutachten sind für das Finanzamt geeignet, weil ich als einer der wenigen Sachverständigen in Deutschland drei Personenzertifizierungen nach DIN EN ISO/IEC 17024 halte – zuletzt akkreditiert durch die DAkkS zum 31.12.2024. Die Bewertung erfolgt nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).
Die Kosten hängen vom Objekt, seinem Wert und dem Umfang des Gutachtens ab. Ich arbeite grundsätzlich mit Festpreisen – keine Stundensätze, keine versteckten Zusatzkosten. Im kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie ein konkretes Angebot.
Bei einer Schenkung unter Nießbrauchs- oder Wohnrechtsvorbehalt wird der Wert dieses Rechts vom Verkehrswert der Immobilie abgezogen. Die Berechnung erfolgt auf Basis des Jahreswerts (z. B. der ersparten Miete) und der statistischen Lebenserwartung des Berechtigten. Ich dokumentiere diese Berechnung im Gutachten nachvollziehbar und finanzamtkonform.
Ja. Ein objektives, von einem zertifizierten Sachverständigen erstelltes Gutachten schafft eine neutrale Grundlage für alle Beteiligten. Es hilft, familiäre Auseinandersetzungen zu vermeiden und sorgt für Transparenz – besonders wenn mehrere Kinder oder Erben betroffen sind.