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grundsteuer gutachten dresden

Grundsteuer Gutachten

Als zertifizierter Immobiliensachverständiger erstelle ich Ihr Grundsteuer Gutachten in Dresden nach gesetzlichen Anforderungen – für einen rechtssicheren Nachweis beim Finanzamt und eine spürbare Entlastung bei Ihrer Steuerlast.

Grundsteuer Gutachten in Dresden

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in ganz Deutschland eine neue Grundsteuer – und in Sachsen sorgen die landesspezifischen Steuermesszahlen bei vielen Eigentümern für spürbar höhere Bescheide. Wer den Verdacht hat, dass der vom Finanzamt festgestellte Grundsteuerwert zu hoch ausfällt, hat das Recht, einen niedrigeren Wert durch ein qualifiziertes Grundsteuer Gutachten nachzuweisen. Als zertifizierter Immobiliensachverständiger in Dresden erstelle ich, Maximilian Bräuer, solche Gutachten nach den gesetzlichen Anforderungen – geeignet fürs Finanzamt und valide als Nachweis gegenüber der Behörde.

Was ist ein Grundsteuer Gutachten?

Ein Grundsteuer Gutachten – auch „Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts" genannt – ist ein Sachverständigengutachten, das den tatsächlichen Verkehrswert Ihrer Immobilie oder Ihres Grundstücks dokumentiert. Weicht dieser nachgewiesene Wert um mindestens 40 Prozent vom behördlich festgestellten Grundsteuerwert nach unten ab, kann das Finanzamt diesen niedrigeren Wert als Berechnungsgrundlage für Ihre Grundsteuer ansetzen.

Das Gutachten wird auf Basis der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) erstellt und muss von einem qualifizierten Sachverständigen gefertigt werden – konkret: von jemandem, der nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditiert zertifiziert ist. Ich erfülle diese Voraussetzung mit gleich drei akkreditierten Personenzertifizierungen: IQ-Zert, DIAZert und EIPOSCERT – einer der wenigen Sachverständigen deutschlandweit mit dieser Kombination.

grundsteuer dresden
deutscher sachverständiger und immobiliengutachter

Wann lohnt sich ein Grundsteuer Gutachten?

Nicht für jede Immobilie ist ein Gutachten sinnvoll. Es lohnt sich besonders dann, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Überbewertung durch das Finanzamt vorliegen. Das kann der Fall sein bei:

  • Grundstücken in einer ungünstigen Lage innerhalb der Bodenrichtwertzone (z. B. Hinterlieger, eingeschränkte Erschließung)
  • Objekten mit besonderen Belastungen wie Wegerechten, Dienstbarkeiten oder Altlasten
  • Grundstücken, deren tatsächliche Bebaubarkeit durch Planungs- oder Baurecht stark eingeschränkt ist
  • Immobilien, bei denen die individuelle Substanz deutlich vom Bodenrichtwertgrundstück abweicht
  • Gewerblich genutzten Grundstücken in Dresden, bei denen die erhöhte sächsische Steuermesszahl von 0,72 Promille besonders ins Gewicht fällt

Ich prüfe im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung, ob Ihr Grundstück die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Nachweis erfüllt – bevor Sie Kosten für ein Gutachten tragen.

Grundsteuer in Sachsen – das müssen Sie wissen

Sachsen wendet grundsätzlich das bundesweite Bewertungsmodell an, hat aber bei den Steuermesszahlen eigene Wege gewählt. Für Wohngrundstücke und unbebaute Grundstücke gilt eine Steuermesszahl von 0,36 Promille, für Geschäftsgrundstücke sogar 0,72 Promille – deutlich höher als im reinen Bundesmodell. In Kombination mit den Dresdner Bodenrichtwerten, die in Lagen wie Blasewitz, Loschwitz oder den Elbhanglagen erheblich sind, kann das zu einer spürbaren Steuerlast führen.

Der Grundsteuerwert selbst errechnet sich nach dem Bundesmodell aus dem Bodenrichtwert, der Grundstücksfläche, dem Alter des Gebäudes und der statistisch ermittelten Nettokaltmiete. Da diese Berechnung pauschaliert erfolgt und individuelle Abweichungen Ihrer Immobilie vom Referenzgrundstück nicht berücksichtigt, können sich Ungenauigkeiten ergeben – genau dort setzt das Grundsteuer Gutachten an.

So gehe ich vor

Vom ersten Gespräch bis zur fertigen Dokumentation begleite ich Sie in fünf klaren Schritten:

1

Schritt 1: Kontaktaufnahme & kostenlose Erstberatung

Ich prüfe Ihren Fall und sage Ihnen direkt, ob ein Gutachten in Ihrer Situation erfolgversprechend ist.

2

Schritt 2: Erstgespräch

Wir klären gemeinsam die Anforderungen, besprechen die benötigten Unterlagen und vereinbaren einen Besichtigungstermin – in der Regel innerhalb von 2 bis 3 Werktagen.

3

Schritt 3: Besichtigung vor Ort

Ich nehme alle wertrelevanten Daten Ihres Grundstücks auf: Lage, Zustand, Nutzbarkeit, besondere Merkmale.

4

Schritt 4: Gutachtenerstellung

Ich ermittle den tatsächlichen gemeinen Wert nach ImmoWertV und erstelle ein vollständiges Verkehrswertgutachten, das den gesetzlichen Anforderungen für den Nachweis beim Finanzamt entspricht.

5

Schritt 5: Übergabe

Sie erhalten Ihr Gutachten in digitaler Form und gedruckt – fertig zur Vorlage beim zuständigen Finanzamt.

Grundsteuer Gutachten in Dresden beauftragen

Sie möchten prüfen lassen, ob Ihr Grundsteuerwert zu hoch angesetzt wurde? Ich berate Sie unverbindlich und kostenlos – und sage Ihnen ehrlich, ob ein Gutachten in Ihrem Fall sinnvoll ist. Termine kann ich Ihnen innerhalb 2-3 Werktagen anbieten. Nehmen Sie einfach per Telefon oder E-Mail Kontakt zu mir auf.

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Häufige Fragen zum Grundsteuer Gutachten

Wie hoch muss die Abweichung sein, damit das Finanzamt den Nachweis akzeptiert? Nach dem Bundesmodell, das auch in Sachsen gilt, muss der nachgewiesene tatsächliche Wert mindestens 40 Prozent unter dem behördlich festgestellten Grundsteuerwert liegen. Erst dann kann das Finanzamt den geringeren Wert ansetzen. Im Rahmen der Erstberatung prüfe ich, ob Ihre Immobilie diese Schwelle realistisch unterschreitet.

In der Regel werden benötigt: der Grundsteuerwertbescheid vom Finanzamt, ein aktueller Grundbuchauszug, Unterlagen zum Planungs- und Baurecht sowie ggf. Angaben zu bestehenden Belastungen oder Rechten. Im Erstgespräch besprechen wir gemeinsam, was in Ihrem Fall konkret erforderlich ist.

Nein. Für den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gegenüber dem Finanzamt ist ein vollständiges Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV erforderlich. Kurzgutachten werden von den Behörden nicht akzeptiert.

Der nachgewiesene niedrigere Wert gilt bis zur nächsten gesetzlich festgelegten Hauptfeststellung. Diese erfolgt alle sieben Jahre – oder früher, wenn sich die Verhältnisse Ihrer wirtschaftlichen Einheit wesentlich ändern.

Ich arbeite zu Festpreisen, die ich transparent im Erstgespräch mit Ihnen festlege. Die genaue Höhe hängt vom Objekt und dem erforderlichen Aufwand ab. Vorab zahlen Sie nichts.