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Immobiliengutachten für Finanzamt

Das Finanzamt bewertet Ihre Immobilie oft pauschal zu hoch – ich erstelle ein rechtssicheres Verkehrswertgutachten in Dresden, das die Bemessungsgrundlage für Erbschaft- oder Schenkungssteuer nachweislich senkt.

Immobiliengutachten für das Finanzamt in Dresden und Umgebung – unabhängige Wertermittlung zum Festpreis

Sie benötigen ein Immobiliengutachten für das Finanzamt in Dresden? Als zertifizierter Sachverständiger erstelle ich für Sie ein geeignetes Verkehrswertgutachten – ob bei Erbschaft, Schenkung oder zur Widerlegung eines behördlichen Bescheids. Mein Name ist Maximilian Bräuer, und ich unterstütze Sie dabei, den tatsächlichen Marktwert Ihrer Immobilie rechtssicher nachzuweisen.

Typische Herausforderungen beim Immobiliengutachten für das Finanzamt

Wer eine Immobilie erbt oder geschenkt bekommt, steht häufig vor einer unerwarteten steuerlichen Situation. Das Finanzamt ermittelt den Verkehrswert der Immobilie nach eigenen Verfahren – und dieser Wert ist nicht immer zutreffend. Seit der Änderung des Bewertungsgesetzes durch das Jahressteuergesetz 2022 werden viele Immobilien ab 2023 deutlich höher bewertet als zuvor, was direkte Auswirkungen auf die Erbschaft- oder Schenkungssteuer hat.

Typische Probleme, mit denen Betroffene konfrontiert werden:

  • Überbewertung durch standardisierte Verfahren: Das Finanzamt nutzt ein typisierendes Massenverfahren, das keine Ortsbesichtigung vorsieht und individuelle Besonderheiten der Immobilie nicht berücksichtigt – weder Renovierungsstau noch schlechte Lage.
  • Keine Berücksichtigung wertmindernder Faktoren: Sanierungsbedarf, Mängel am Gebäude oder ungünstige Grundrisse fließen in die behördliche Schätzung in der Regel nicht ein.
  • Kurze Fristen: Erben und Beschenkte müssen das Finanzamt innerhalb von drei Monaten informieren (§ 30 ErbStG) – in dieser Zeit bleibt wenig Raum für eine durchdachte Gegenstrategie.
  • Unklare Freibetrags-Situation: Ob Erbschafts- oder Schenkungssteuer anfällt, hängt direkt vom festgestellten Verkehrswert ab. Ein zu hoch angesetzter Wert kann dazu führen, dass der persönliche Freibetrag überschritten wird – obwohl der tatsächliche Marktwert darunter läge.
  • Fehlender Nachweis eines niedrigeren Werts: Ohne qualifiziertes Gutachten fehlt die rechtliche Grundlage, den behördlichen Bescheid wirksam anzufechten.
  • Unsicherheit bei Einspruchsverfahren: Wer Einspruch gegen einen Steuerbescheid einlegen möchte, braucht ein methodisch einwandfreies Gutachten – sonst bleibt der Einspruch ohne Wirkung.
Immobilienbewertung finanzamt dresden
gutachten für finanzamt dresden

Warum es sich lohnt, für ein Gutachten fürs Finanzamt einen Immobiliensachverständigen zu beauftragen

Ein qualifiziertes Immobiliengutachten kann die Steuerlast bei Erbschaft oder Schenkung erheblich senken – wenn es methodisch korrekt und von einem anerkannten Sachverständigen erstellt wurde. Das Bewertungsgesetz ermöglicht ausdrücklich den Nachweis eines niedrigeren Verkehrswerts gegenüber dem Finanzamt, sofern ein entsprechendes Gutachten vorgelegt wird.

Die wichtigsten Gründe für eine gutachterliche Wertermittlung:

  • Rechtssicherheit: Ein Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV ist für Finanzämter, Gerichte und Banken geeignet und bildet die belastbare Grundlage für jedes Einspruchsverfahren.
  • Steuerersparnis: Liegt der tatsächliche Marktwert unter dem behördlichen Wert, kann das Gutachten die Bemessungsgrundlage für die Erbschaft- oder Schenkungssteuer senken.
  • Objektivität und Unabhängigkeit: Als zertifizierter Gutachter agiere ich neutral – ohne Interessenkonflikt und ausschließlich an den tatsächlichen Marktgegebenheiten orientiert.
  • Berücksichtigung aller wertbeeinflussenden Faktoren: Zustand, Lage, Baujahr, Ausstattung und individuelle Besonderheiten der Immobilie fließen vollständig in die Bewertung ein.
  • Anerkannte Zertifizierung: Ich bin einer der wenigen Sachverständigen in Deutschland mit drei Personenzertifizierungen nach DIN EN ISO/IEC 17024 (IQ-Zert, DIAZert, EIPOSCERT) – diese sind für Finanzämter als Nachweis geeignet.
  • Breites Leistungsspektrum: Je nach Situation kann ein Verkehrswertgutachten, ein Kurzgutachten oder eine gutachterliche Stellungnahme sinnvoll sein – ich berate Sie kostenlos, welche Form für Ihren Fall passt.

Wie läuft ein Immobiliengutachten für das Finanzamt ab?

Der Ablauf ist klar strukturiert und auf Ihre Situation abgestimmt – von der ersten Kontaktaufnahme bis zur druckfertigen Übergabe des Gutachtens.

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Schritt 1: Kostenlose Erstberatung:

Sie schildern Ihren Fall – ich erkläre Ihnen, welche Art von Gutachten für das Finanzamt geeignet ist und was Sie erwartet.

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Schritt 2: Erstgespräch und Auftragsklärung:

Gemeinsam klären wir Anforderungen, Fristen und relevante Unterlagen. Ein Termin zur Besichtigung wird vereinbart – in der Regel innerhalb von 2–3 Werktagen

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Schritt 3: Besichtigung vor Ort:

Ich nehme alle wertrelevanten Daten persönlich auf – Zustand, Ausstattung, Lage und besondere Merkmale der Immobilie. Ob es sich um einen Gründerzeitaltbau in der Dresdner Neustadt, eine Villa am Elbhang in Loschwitz oder ein Einfamilienhaus in Freital handelt: Jede Immobilie wird individuell bewertet.

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Schritt 4: Gutachtenerstellung:

Ich erstelle das Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV mit vollständiger methodischer Herleitung – geeignet für Finanzamt, Gerichte und Banken.

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Schritt 5: Übergabe:

Sie erhalten das fertige Gutachten digital und gedruckt – in der Regel 4–6 Wochen nach Auftragserteilung.

Immobiliengutachten für das Finanzamt in Dresden gewünscht? Jetzt Kontakt aufnehmen

Wenn das Finanzamt einen Wert festgestellt hat, der zu hoch erscheint – oder wenn Sie bereits im Vorfeld einer Erbschaft oder Schenkung auf der sicheren Seite sein wollen – stehe ich Ihnen als zertifizierter Sachverständiger zur Seite. Nutzen Sie meine kostenlose Erstberatung und erfahren Sie, ob und wie ein Gutachten Ihre Steuerlast senken kann. Ich biete Festpreise ohne versteckte Kosten und bin für Sie persönlich erreichbar – per Telefon, E-Mail oder über das Kontaktformular auf meiner Website.

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Sachverständiger Maximilian Bräuer

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Häufig gestellte Fragen zum Immobiliengutachten für das Finanzamt

Ja. Für das Finanzamt ist der Nachweis eines niedrigeren Verkehrswerts grundsätzlich nur geeignet, wenn dieser durch ein qualifiziertes Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen erbracht wird. Ein einfaches Makler-Wertgutachten ist in der Regel nicht ausreichend.

Ja. Das Bewertungsgesetz sieht ausdrücklich die Möglichkeit vor, einen niedrigeren Verkehrswert gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen. Hierfür ist ein methodisch einwandfreies Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV erforderlich. Im Rahmen eines Einspruchsverfahrens kann dieses Gutachten dem Bescheid entgegengestellt werden.

Die Kosten richten sich nach Art, Größe und Komplexität der Immobilie. Ich arbeite grundsätzlich zum Festpreis – ohne versteckte Zusatzkosten. In meiner kostenlosen Erstberatung erhalten Sie ein konkretes Angebot, auf dessen Basis Sie entscheiden können, ob sich das Gutachten im Verhältnis zur möglichen Steuerersparnis lohnt.

Ein Immobiliengutachten für das Finanzamt ist vor allem dann sinnvoll, wenn bei einer Erbschaft oder Schenkung der behördlich festgestellte Verkehrswert den persönlichen Freibetrag übersteigt oder deutlich vom tatsächlichen Marktwert abweicht. Auch bei der Kaufpreisaufteilung für steuerliche Zwecke oder bei der Grundsteuer kann eine gutachterliche Wertermittlung relevant sein.

In der Regel vereinbare ich Besichtigungstermine innerhalb von 2–3 Werktagen nach der Erstberatung. Gerade bei laufenden Fristen gegenüber dem Finanzamt ist eine zügige Bearbeitung wichtig – sprechen Sie mich gerne direkt an