
Gutachter für Erbschaft
Als zertifizierter Sachverständiger ermittle ich den Verkehrswert Ihrer Erbimmobilie in Dresden rechtssicher und nachvollziehbar – damit Sie Erbschaftsteuer sparen, Streit in der Erbengemeinschaft vermeiden und fundierte Entscheidungen treffen.
Sie haben eine Immobilie geerbt und stehen nun vor der Frage, was diese wirklich wert ist? Als zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung in Dresden unterstütze ich – Maximilian Bräuer von Bräuer Immobilienbewertung – Sie zuverlässig dabei, den Verkehrswert Ihrer Erbimmobilie rechtssicher und nachvollziehbar zu ermitteln. Ob Einfamilienhäuser im Dresdner Umland, Eigentumswohnungen in der Neustadt oder Mietobjekte in Pieschen: Ich stehe Ihnen vom ersten Gespräch bis zur Übergabe des fertigen Gutachtens persönlich zur Seite.
Eine geerbte Immobilie bringt neben dem emotionalen Druck häufig eine Reihe von praktischen und rechtlichen Fragen mit sich. Gerade wenn mehrere Erben beteiligt sind oder das Finanzamt eine Bewertung anfordert, kann die Situation schnell unübersichtlich werden.
Typische Probleme und Herausforderungen im Erbfall:


Ein unabhängiger Sachverständiger ist im Erbfall in vielen Situationen die richtige Wahl. Ein professionelles Immobiliengutachten lohnt sich insbesondere dann, wenn:
Infrage kommen je nach Situation ein vollständiges Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB oder – bei weniger formalen Anforderungen – ein Kurzgutachten zur ersten Orientierung. In einem kostenlosen Erstgespräch besprechen wir gemeinsam, welche Bewertungsform für Ihren Fall sinnvoll ist.
Der Ablauf einer Bewertung ist klar strukturiert und auf die besondere Situation im Erbfall abgestimmt:
Schritt 1: Kontaktaufnahme & kostenlose Erstberatung:
Sie schildern mir Ihre Situation – ich erkläre, welche Bewertung sinnvoll ist und was Sie benötigen.
Schritt 2: Erstgespräch & Auftragsklärung:
Gemeinsam klären wir den Bewertungsumfang, stimmen den Termin ab und besprechen, welche Unterlagen vorzulegen sind.
Schritt 3: Vor-Ort-Besichtigung:
Ich nehme alle wertrelevanten Merkmale der Immobilie auf – Zustand, Lage, Ausstattung, Besonderheiten.
Schritt 4: Gutachtenerstellung:
Auf Basis der erhobenen Daten erstelle ich ein fundiertes Verkehrswertgutachten – bei Erbengemeinschaften auch mit Erläuterung der Bewertungsgrundlagen für alle Beteiligten.
Schritt 5: Übergabe:
Sie erhalten das fertige Gutachten sowohl in digitaler Form als auch als gedrucktes Exemplar – geeignet für Finanzamt, Gericht und Bank.
Termine sind bei mir in der Regel innerhalb von 2–3 Werktagen möglich, das fertige Vollgutachten erhalten Sie innerhalb von 4–6 Wochen nach Besichtigung.
Stehen Sie vor einer Erbschaft mit Immobilienbezug in Dresden oder dem Umland – etwa in Radebeul, Freital oder entlang der Elbhanglagen? Dann kontaktieren Sie mich gerne per Telefon, E-Mail oder über das Kontaktformular auf meiner Website für eine kostenlose Erstberatung. Als einer der wenigen Sachverständigen in Deutschland mit drei Personenzertifizierungen nach DIN EN ISO/IEC 17024 erhalten Sie bei mir eine Bewertung zum transparenten Festpreis – ohne versteckte Kosten und mit persönlicher Betreuung.
Jetzt anrufen: 0351 89697818Nicht in jedem Fall – aber häufig ist es sinnvoll. Ein Gutachten ist besonders dann wichtig, wenn das Finanzamt die Erbschaftsteuer auf Basis eines zu hohen Grundbesitzwerts berechnet, wenn mehrere Erben eine neutrale Wertgrundlage benötigen oder wenn eine Immobilie verkauft werden soll. In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir gemeinsam, ob und welche Art von Gutachten für Ihre Situation notwendig ist.
Ja – ein Gutachten eines qualifizierten und zertifizierten Sachverständigen ist fürs Finanzamt geeignet, wenn es methodisch korrekt erstellt wurde. Als zertifizierter Immobiliensachverständiger erstelle ich Gutachten, die den Anforderungen der Finanzbehörden entsprechen und im Bedarfsfall auch vor Gericht Bestand haben.
Die Kosten für ein Gutachten werden in der Regel aus dem Nachlass getragen oder anteilig auf die Erben aufgeteilt. Da ich mit Festpreisen arbeite, erhalten alle Beteiligten von Anfang an volle Kostentransparenz – ohne Überraschungen.
Nach der Besichtigung und dem Vorliegen aller notwendigen Unterlagen erhalten Sie das fertige Verkehrswertgutachten in der Regel innerhalb von 4–6 Wochen. Für dringende Fälle – zum Beispiel bei laufenden Gerichtsverfahren oder behördlichen Fristen – bitte ich Sie, dies beim Erstkontakt zu erwähnen, damit wir gemeinsam eine Lösung finden.
Ein Kurzgutachten liefert eine schnelle Werteinschätzung und eignet sich für die erste Orientierung oder interne Abstimmungen innerhalb einer Erbengemeinschaft. Ein Vollgutachten (Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB) ist hingegen gerichtsfest, ist für das Finanzamt geeignet und dient als rechtssichere Grundlage bei offiziellen Verfahren. Ich berate Sie gerne, welche Variante für Ihren konkreten Fall geeignet ist.