Wir über uns
Wir sind ein Familienunternehmen aus Dresden und in der Branche seit 1997 tätig. In den Anfängen haben wir uns primär auf den Verkauf von Wohnimmobilien konzentriert und dabei erfolgreich sowohl zahlreiche Neubauprojekte realisiert, als auch Bestandsimmobilien verkauft. In den vergangenen Jahren haben wir uns außerdem im Bereich der Spezialimmobilien breiter aufgestellt und diese in ganz Deutschland entwickelt und optimiert.
Unser Team
Maximilian Bräuer
Bankkaufmann (IHK) und Bankfachwirt mit der Spezialisierung Immobilien (IHK), Zertifizierter und geprüfter Sachverständiger nach DIN 17024 für Immobilienwertermittlung
Christian Bräuer
Diplom. Kaufmann (BWL) , Immobilienmakler und Projektentwickler seit 1997, Gründer und Geschäftsführer der Firma B&B Immokonzept Dresden GmbH
Was bedeutet die Zertifizierung?
Bei der DIN EN ISO/IEC 17024 handelt es sich um eine weltweit anerkannte und durch internationale Verträge vereinbarte Norm. Durch die gesetzliche Verankerung des zertifizierten Sachverständigen in diversen deutschen Gesetzen, hat der deutsche Gesetzgeber die EU- Gesetzgebung in deutsches Recht umgesetzt.
Mit der Umsetzungsrichtlinie (Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht (BGBL. I 2009 S. 2091) hat der Gesetzgeber auf die Entscheidung der Europäischen Union reagiert, die europaweite Qualifikation von Sachverständigen über eine Norm zu regeln.
Eine Zertifizierung oder Akkreditierung hat dementsprechend nichts mit Behörden oder politischen Grenzen zu tun. Es existieren Zertifizierungsstellen, die in Nordamerika (USA) oder Asien akkreditiert sind. Es gibt Sachverständige, die durch Zertifizierungsstellen zertifiziert sind, welche nicht in Europa ansässig sind, aber ihre Tätigkeit trotzdem in Deutschland und Europa ausüben.
Der Zusatz „DIN“ bedeutet, dass die Norm in Deutschland anerkannt ist und dass somit alle Sachverständige, die nach DIN EN ISO/ IEC 17024 zertifiziert sind national und international arbeiten können. Dementsprechend ist es sekundär, wo sich die Akkreditierungsstelle befindet. Somit ist es ein weitverbreiteter Irrtum, dass Zertifizierungsstellen in dem jeweiligen Land, in dem sie Zertifizierungen aussprechen oder in einem anderen EU-Land akkreditiert sein müssen. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Siehe auch „Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 7. Dezember 2022“.