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Zertifizierte Immobilienbewertung mit höchster Präzision und Verlässlichkeit. Ihr Partner für fundierte Verkehrswertgutachten.

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Immobilienbewertung für Scheidung

Als unabhängiger Sachverständiger ermittle ich den Verkehrswert Ihrer Immobilie in Dresden neutral und gerichtsfest – damit die Vermögensauseinandersetzung auf fairen Zahlen beruht und das Verfahren zügig vorankommt.

Immobilienbewertung bei Scheidung in Dresden – faire und rechtssichere Wertermittlung

Eine Scheidung stellt alle Beteiligten vor schwierige Entscheidungen – besonders dann, wenn gemeinsamer Immobilienbesitz aufgeteilt werden muss. Als zertifizierter Immobiliensachverständiger biete ich Ihnen mit der Immobilienbewertung bei Scheidung in Dresden eine neutrale, gerichtsgeeignete Grundlage, auf der beide Parteien aufbauen können. Ich, Maximilian Bräuer, ermittle den Verkehrswert Ihrer Immobilie unabhängig und transparent – damit die Vermögensauseinandersetzung auf soliden Zahlen beruht.

Herausforderungen bei der Immobilienteilung im Scheidungsfall

Die Aufteilung gemeinsamen Immobilienbesitzes gehört zu den komplexesten Aufgaben im Scheidungsverfahren. Emotionale Belastung und finanzielle Interessen treffen hier aufeinander – häufig mit gegensätzlichen Vorstellungen über den Wert der Immobilie.

Typische Probleme, mit denen Betroffene in dieser Situation konfrontiert sind:

  • Unterschiedliche Wertvorstellungen: Beide Parteien haben oft stark abweichende Einschätzungen zum Immobilienwert – sei es durch persönliche Bindung oder strategisches Interesse.
  • Fehlende Neutralität: Makler- oder Bankbewertungen gelten in gerichtlichen Verfahren häufig nicht als unabhängig und können angefochten werden.
  • Zugewinnausgleich: Der korrekte Immobilienwert ist entscheidend für die Berechnung des gesetzlichen Zugewinnausgleichs – Fehler hier können zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen.
  • Unklare Handlungsoptionen: Verkauf, Übernahme durch einen Partner oder Fortführung als Vermietungsobjekt – ohne belastbare Wertgrundlage lassen sich diese Optionen kaum sachlich abwägen.
  • Zeitdruck im Verfahren: Gerichte, Notare und Anwälte benötigen verlässliche Bewertungsgrundlagen, die innerhalb klarer Fristen vorliegen müssen
  • Rechtliche Risiken: Einigt man sich auf Basis eines falschen Wertes, können spätere Anfechtungen das Verfahren erheblich verzögern und verteuern.
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Warum ein Gutachter bei der Scheidung unverzichtbar ist

Ein qualifiziertes Immobiliengutachten schafft die Klarheit, die in einer emotional aufgeladenen Situation so schwer zu erreichen ist. Es liefert einen objektiv ermittelten Verkehrswert, der von beiden Seiten und von Dritten akzeptiert werden kann.

Die Vorteile eines Sachverständigengutachtens im Scheidungsfall:

  • Rechtssicherheit: Mein Vollgutachten wird als Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV erstellt und ist für Gerichte, Finanzamt und gegenüber Banken geeignet.
  • Neutralität: Als unabhängiger Sachverständiger vertrete ich keine Partei – mein Gutachten spiegelt ausschließlich den objektiven Marktwert wider.
  • Schutz vor finanziellen Nachteilen: Eine zu niedrige oder zu hohe Bewertung kann erhebliche Konsequenzen beim Zugewinnausgleich haben. Eine professionelle Wertermittlung schützt beide Parteien.
  • Gerichtsfestigkeit: Als einer der wenigen Sachverständigen in Deutschland mit drei Personenzertifizierungen nach DIN EN ISO/IEC 17024 (IQ-Zert, DIAZert, EIPOSCERT) erstelle ich Gutachten, die gerichtlichen Anforderungen geeignet sind.
  • Verfahrensbeschleunigung: Ein belastbares Gutachten reduziert Streitpotenzial und kann das Scheidungsverfahren spürbar verkürzen.
  • Transparenz durch Festpreis: Sie erhalten ein verbindliches Angebot ohne versteckte Kosten – noch vor dem eigentlichen Auftrag.

Je nach Umfang und Verwendungszweck kann sowohl ein Vollgutachten als auch ein Kurzgutachten sinnvoll sein. In einem kostenlosen Erstgespräch bespreche ich gerne, welche Form für Ihre Situation die richtige ist.

Wie läuft die Immobilienbewertung bei einer Scheidung ab?

Der Ablauf ist klar strukturiert – von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Übergabe des fertigen Gutachtens:

1

Schritt 1: Kontaktaufnahme:

Sie nehmen unverbindlich Kontakt auf. Die kostenlose Erstberatung klärt Ihren Bedarf und beantwortet erste Fragen.

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Schritt 2: Erstgespräch:

Gemeinsam besprechen wir die Anforderungen, klären die Beauftragung – auch durch eine einzelne Partei möglich – und vereinbaren einen Besichtigungstermin. Dieser findet in der Regel innerhalb von 2–3 Werktagen statt.

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Schritt 3: Besichtigung:

Ich nehme vor Ort alle bewertungsrelevanten Daten der Immobilie auf – ob Einfamilienhaus in Striesen, Eigentumswohnung in der Neustadt oder Gründerzeitaltbau in Blasewitz.

4

Schritt 4: Gutachtenerstellung:

Ich erarbeite das Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV – detailliert, nachvollziehbar und gerichtsfest. Vollgutachten erhalten Sie üblicherweise innerhalb von 4–6 Wochen.

5

Schritt 5: Übergabe:

Das fertige Gutachten übergebe ich Ihnen sowohl digital als auch in gedruckter Form

Immobilienbewertung bei Scheidung in Dresden gewünscht? Jetzt Kontakt aufnehmen

Sie stehen vor der Vermögensauseinandersetzung und benötigen eine verlässliche Bewertung Ihrer Immobilie? Nehmen Sie jetzt Kontakt auf – die erste Beratung ist kostenlos und unverbindlich. Als dreifach zertifizierter Sachverständiger mit mehr als 1.100 bewerteten Objekten in Dresden und Umgebung bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner für eine faire, rechtssichere Wertermittlung.

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Sachverständiger Maximilian Bräuer

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Häufig gestellte Fragen zur Immobilienbewertung bei Scheidung

Nein, ein Gutachten kann grundsätzlich auch von einer Partei allein beauftragt werden. Für ein gerichtsfestes und von beiden Seiten akzeptiertes Ergebnis empfiehlt sich jedoch eine gemeinsame Beauftragung. In einem Erstgespräch bespreche ich gerne, welche Vorgehensweise in Ihrer Situation sinnvoll ist.

Als zertifizierter und unabhängiger Sachverständiger ermittle ich den Verkehrswert nach den geltenden Bewertungsstandards der ImmoWertV. Dieses Gutachten ist für das Gericht geeignet und kann im Streitfall als verbindliche Grundlage herangezogen werden. Es schützt beide Parteien vor willkürlichen oder interessengeleiteten Wertansätzen.

Beim gesetzlichen Zugewinnausgleich wird der Vermögenszuwachs beider Ehegatten während der Ehe gegenübergestellt. Der Wert der Immobilie zum Zeitpunkt der Heirat (Anfangsvermögen) und zum Zeitpunkt der Trennung (Endvermögen) ist dabei entscheidend. Ein professionelles Gutachten liefert den belastbaren Wert für beide Stichtage.

Nach Besichtigung und Vorlage aller relevanten Unterlagen erhalten Sie ein Vollgutachten in der Regel innerhalb von 4–6 Wochen. Einen Besichtigungstermin vereinbare ich üblicherweise innerhalb von 2–3 Werktagen nach Beauftragung.

Die Kosten richten sich nach Art, Lage und Umfang der Immobilie. Ich arbeite ausschließlich mit Festpreisen – ohne versteckte Kosten. Im kostenlosen Erstgespräch erstelle ich Ihnen ein transparentes, individuelles Angebot.