
Gutachter für unbebaute Grundstücke
Zertifizierte Verkehrswertgutachten für Ihr Grundstück in Dresden – gerichtsfest, methodisch fundiert und zum transparenten Festpreis ohne versteckte Kosten.
Sie benötigen eine Grundstücksbewertung in Dresden? Als dreifach zertifizierter Immobiliensachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 ermittle ich für Sie den Verkehrswert Ihres Grundstücks – methodisch fundiert, gerichtsfest und zu einem transparenten Festpreis ohne versteckte Kosten.
Die Grundstücksbewertung ist eine rechtlich normierte Wertermittlung, die den Verkehrswert eines bebauten oder unbebauten Grundstücks zu einem bestimmten Stichtag feststellt. Rechtliche Grundlage ist § 194 des Baugesetzbuches (BauGB); die Wertermittlung erfolgt nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
Je nach Art des Grundstücks und Verwendungszweck kommen dabei unterschiedliche Verfahren zum Einsatz:
Das fertige Gutachten wird für Gerichte, Finanzämter und Banken geeignet und bildet eine sichere Entscheidungsgrundlage für alle rechtlichen und finanziellen Vorgänge rund um Ihr Grundstück.


Eine professionelle Grundstücksbewertung ist in vielen Situationen unerlässlich. Die häufigsten Anlässe in meinem Dresdner Büro sind:
Eine sorgfältige Grundstücksbewertung folgt einem klaren Prozess. So arbeite ich für Sie:
Schritt #1: Kostenlose Erstberatung
Sie nehmen Kontakt auf – per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular. Ich beantworte Ihre Fragen und kläre mit Ihnen, welche Art von Gutachten für Ihren Anlass am besten geeignet ist.
Schritt #2: Erstgespräch und Terminvereinbarung
Im persönlichen Gespräch erfasse ich Ihre genauen Anforderungen, bespreche den zeitlichen Rahmen und vereinbare einen Besichtigungstermin – in der Regel innerhalb von 2–3 Werktagen.
Schritt #3: Besichtigung vor Ort Ich begutachte das Grundstück persönlich.
Dabei erfasse ich alle wertrelevanten Merkmale: Lage, Zuschnitt, Erschließung, Bebaubarkeit, Bodenqualität sowie eventuelle Belastungen aus Grundbuch oder Baurecht. Für Dresdner Grundstücke – ob in Striesen, am Elbhang oder in Radebeul – kenne ich die lokalen Marktbesonderheiten aus langjähriger Praxis.
Schritt #4: Gutachtenerstellung
Nach der Besichtigung und Vorlage aller relevanten Unterlagen erstelle ich Ihr Vollgutachten nach ImmoWertV. Ich berücksichtige dabei die aktuellen Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses sowie die Vergleichspreise des Dresdner Immobilienmarkts. Vollgutachten erhalten Sie in der Regel innerhalb von 4–6 Wochen.
Schritt #5: Übergabe des Gutachtens
Sie erhalten Ihr Gutachten sowohl in digitaler Form als auch als gedrucktes Exemplar – übersichtlich aufbereitet, gut nachvollziehbar und geeignet vor Gerichten, für Finanzamt und Bank.
Sie benötigen eine Grundstücksbewertung in Dresden oder der Region – ob in Blasewitz, Loschwitz, Pieschen oder im Weißeritztal? Nehmen Sie jetzt Kontakt auf: per Telefon, E-Mail oder über das Kontaktformular auf dieser Seite. Die Erstberatung ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten ein individuelles Angebot zum Festpreis – ohne versteckte Kosten.
Jetzt anrufen: 0351 897388180Die Kosten richten sich nach Art und Umfang des Grundstücks sowie dem Gutachtentyp (Vollgutachten oder Kurzgutachten). Ich arbeite ausschließlich mit Festpreisen – Sie wissen also vorab genau, was auf Sie zukommt. Die genauen Kosten besprechen wir im kostenfreien Erstgespräch.
Nach der Vor-Ort-Besichtigung und dem Vorliegen aller Unterlagen erhalten Sie ein Vollgutachten in der Regel innerhalb von 4–6 Wochen. Für bestimmte Anlässe (z. B. Kurzgutachten) sind auch kürzere Bearbeitungszeiten möglich.
Ja. Als dreifach zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 – mit Zertifizierungen durch IQ-Zert, DIAZert und EIPOSCERT – erstelle ich Gutachten, die für Finanzämter, Gerichte und Banken geeignet sind. Die Akkreditierung durch die DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) wurde zuletzt zum 31.12.2024 bestätigt.
Ja, die Bewertungsmethode unterscheidet sich. Bei unbebauten Grundstücken steht in der Regel das Vergleichswertverfahren im Vordergrund; bei bebauten Grundstücken kommt je nach Nutzung das Sachwert- oder Ertragswertverfahren zum Einsatz. In jedem Fall wähle ich das nach ImmoWertV passende Verfahren für Ihren spezifischen Fall.
Das hängt vom Verwendungszweck ab. Für behördliche oder gerichtliche Zwecke ist in der Regel ein vollständiges Verkehrswertgutachten erforderlich. Für eine erste Orientierung beim Kauf oder Verkauf kann ein Kurzgutachten ausreichend sein. Welche Variante für Sie sinnvoll ist, kläre ich gerne im Erstgespräch mit Ihnen.