
Wohnungsrecht Gutachter
Als dreifach zertifizierter Sachverständiger ermittle ich den Kapitalwert Ihres Wohnungsrechts in Dresden – transparent, methodisch einwandfrei und steuerlich verwertbar.
Als zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung ermittle ich für Sie den Kapitalwert eines Wohnungsrechts in Dresden und Umgebung – präzise, rechtssicher und zum garantierten Festpreis. Ob für das Finanzamt, eine Schenkung oder die Nachlassregelung: Als einer der wenigen Sachverständigen in Deutschland mit drei Personenzertifizierungen nach DIN EN ISO/IEC 17024 stehe ich Ihnen als verlässlicher Ansprechpartner zur Seite.
Das Wohnungsrecht ist ein dingliches Recht nach §1093 BGB. Es berechtigt eine bestimmte Person, ein Gebäude oder einen Teil davon ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken zu nutzen – unabhängig davon, wer Eigentümer der Immobilie ist. Als beschränkte persönliche Dienstbarkeit wird es im Grundbuch eingetragen und ist damit für alle späteren Eigentümer bindend.
Im Unterschied zum Nießbrauch (§1030 BGB) erlaubt das Wohnungsrecht keine wirtschaftliche Verwertung, etwa durch Vermietung. Es erlischt mit dem Tod des Berechtigten und ist weder übertragbar noch vererbbar.
Die wichtigsten Merkmale im Überblick:


Ein Gutachten zum Wohnungsrecht wird immer dann erforderlich, wenn der Kapitalwert des Rechts für rechtliche oder steuerliche Zwecke nachgewiesen werden muss.
Typische Anlässe sind:
Die Bewertung eines Wohnungsrechts richtet sich nach den Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Der Kapitalwert ergibt sich aus dem Jahreswert der Nutzung – also der ortsüblichen Vergleichsmiete für den betreffenden Wohnraum – multipliziert mit einem statistischen Vervielfältiger, der die Lebenserwartung des Berechtigten berücksichtigt.
Mein Ablauf für Ihr Gutachten:
Schritt 1: Kostenlose Erstberatung
Ich bespreche Ihr Anliegen kostenfrei und unverbindlich mit Ihnen. Sie erfahren direkt, welche Unterlagen benötigt werden und was auf Sie zukommt.
Schritt 2: Erstgespräch & Auftragserteilung
Gemeinsam klären wir den konkreten Bedarf und den Verwendungszweck des Gutachtens. Einen Besichtigungstermin erhalten Sie in der Regel innerhalb von 2–3 Werktagen.
Schritt 3: Besichtigung vor Ort
Ich nehme die Immobilie in Augenschein und erfasse alle wertrelevanten Daten: Lage, Zustand, Ausstattung und Wohnfläche – ob in einem Gründerzeitaltbau in Striesen, einer Villa am Dresdner Elbhang oder einem Mehrfamilienhaus in Pieschen.
Schritt 4: Gutachtenerstellung
Auf Basis der ortsüblichen Vergleichsmiete, der statistischen Lebenserwartung und weiterer wertbeeinflussender Faktoren ermittle ich den Kapitalwert des Wohnungsrechts nach ImmoWertV.
Schritt 5: Übergabe
Sie erhalten Ihr fertiges Gutachten digital und gedruckt – geeignet für Finanzamt, Gericht und Bank.
Sie benötigen eine sachverständige Bewertung eines Wohnungsrechts in Dresden oder dem Dresdner Umland? Nehmen Sie jetzt Kontakt zu mir auf – per Telefon, E-Mail oder über das Kontaktformular auf dieser Seite. In einem kostenfreien Erstgespräch bespreche ich Ihr Anliegen und unterbreite Ihnen ein unverbindliches Angebot zum Festpreis – transparent und ohne versteckte Kosten.
Jetzt anrufen: 0351 89697818Die Kosten richten sich nach Art und Umfang der Bewertung sowie den individuellen Gegebenheiten der Immobilie. Ich arbeite ausschließlich mit Festpreisen – keine versteckten Kosten, keine nachträglichen Aufschläge. In einem kostenfreien Erstgespräch erhalten Sie ein transparentes Angebot.
Der Kapitalwert ergibt sich aus dem Jahreswert der Nutzung – also der ortsüblichen Vergleichsmiete für den betreffenden Wohnraum – multipliziert mit einem statistischen Vervielfältiger. Dieser berücksichtigt Alter und Lebenserwartung des Berechtigten gemäß den Sterbetafeln des Statistischen Bundesamtes.
Ja. Als dreifach zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 (IQ-Zert, DIAZert, EIPOSzert) erstelle ich Gutachten, die für Finanzämter, Gerichte und Banken geeignet sind. Die Akkreditierung durch die DAkkS wurde zuletzt zum 31.12.2024 bestätigt.
Das Wohnungsrecht (§1093 BGB) berechtigt ausschließlich zur Nutzung der Wohnung für eigene Wohnzwecke. Der Nießbrauch (§1030 BGB) geht weiter: Er erlaubt auch die wirtschaftliche Nutzung der Immobilie, etwa durch Vermietung. Welches Recht für Ihren Fall relevant ist, kläre ich gerne in der Erstberatung.
Nach Besichtigung und Eingang aller erforderlichen Unterlagen erhalten Sie Ihr Vollgutachten in der Regel innerhalb von 4–6 Wochen. Für einfachere Fragestellungen kann auch ein Kurzgutachten in Betracht kommen – sprechen Sie mich darauf an.