Logo Bräuer Immobilienbewertung
0351 897388180
Startseite
Gebäudearten
Gutachtenanlässe
Alle Leistungen
Über UnsKontakt
Jetzt beraten lassen0351 897388180
Bräuer Immobilienbewertung

Zertifizierte Immobilienbewertung mit höchster Präzision und Verlässlichkeit. Ihr Partner für fundierte Verkehrswertgutachten.

Gutachtenarten

  • Verkehrswertgutachten
  • Kurzgutachten
  • Verkaufspreisermittlung
  • Kaufpreisaufteilung
  • Portfoliobewertung

Unternehmen

  • Über uns
  • Team
  • Kontakt

Kontakt

  • Bräuer Immobilienbewertung
  • Comeniusstraße 10901309 Dresden
  • 0351 897388180
  • info@braeuer-immobilienbewertung.de

Öffnungszeiten

Mo - Do:09:00 - 17:00 UhrFr:09:00 - 13:00 UhrSa & So:Geschlossen

© 2026 Bräuer Immobilienbewertung | Alle Rechte vorbehalten

ImpressumDatenschutz

Website designed and developed by

DarkLake

Website designed and developed by DarkLake

Anrufen0351 897388180E-Mail
info@braeuer-immobilienbewertung.de0351 897388180
Mo – Fr: 08:00 – 18:00 Uhr
Ferienanlage bewerten lassen Dresden

Gutachter für Ferienanlagen

Lassen Sie Ihre Ferienanlage in Dresden von einem zertifizierten Sachverständigen bewerten – fundiert, neutral und zum fairen Festpreis. So erhalten Sie einen belastbaren Verkehrswert, der bei Banken, Finanzämtern und Gerichten anerkannt ist.

0351 897388180

Ferienanlage bewerten lassen in Dresden – fundierte Wertermittlung vom zertifizierten Sachverständigen

Sie möchten eine Ferienanlage bewerten lassen in Dresden oder der weiteren Region? Als zertifizierter Immobiliensachverständiger erstelle ich für Sie ein fundiertes Wertgutachten – persönlich, transparent und zum fairen Festpreis. Mit über 1.100+ bewerteten Objekten und drei Personenzertifizierungen nach DIN EN ISO/IEC 17024 kenne ich die Besonderheiten von Ferienimmobilien zwischen dem Dresdner Elbtal, der Sächsischen Schweiz und dem Erzgebirge sehr genau. So erhalten Sie eine belastbare Wertermittlung, die für Banken, Finanzämter und Gerichte geeignet ist.

Probleme, Herausforderungen und Besonderheiten bei Ferienanlagen

Eine Ferienanlage ist keine gewöhnliche Wohnimmobilie, sondern eine Spezialimmobilie mit ausgeprägtem Renditecharakter, die nach eigenen Regeln zu bewerten ist. Gerade in einer Tourismusregion wie Dresden mit der unmittelbaren Nähe zur Sächsischen Schweiz und zum Elbsandsteingebirge kommen viele wertbeeinflussende Faktoren zusammen, die Online-Rechner systematisch ausblenden.

Bei der Bewertung von Ferienanlagen müssen folgende Aspekte berücksichtigt werden:

  • Saisonale Auslastung und Mietniveaus: Erträge schwanken je nach Saison, Lage und Buchungsplattform erheblich – ortsübliche Vergleichsmieten greifen hier nur bedingt.
  • Lage und touristische Attraktivität: Die Nähe zu Wahrzeichen wie der Frauenkirche, zum Elbradweg oder zur Festung Königstein wirkt sich direkt auf den nachhaltigen Ertrag aus.
  • Bauliche Besonderheiten: Mehrere Wohneinheiten, Gemeinschaftsflächen, Wellness- oder Außenanlagen erfordern eine differenzierte Begutachtung.
  • Betriebskonzept und Rechtsverhältnisse: Handelt es sich um eine selbst betriebene Anlage, sind Pachtverträge im Spiel oder liegt eine WEG-Struktur vor?
  • Behördliche Auflagen: Touristische Stellplatznachweise, Brandschutz und in einigen Lagen auch Denkmalschutz beeinflussen den Wert.

Pauschale Wertangaben wie aus Online-Rechnern sind bei Ferienanlagen daher nicht aussagekräftig. Eine seriöse Bewertung setzt eine vollständige Aufnahme vor Ort, geprüfte Buchungs- und Ertragsdaten sowie fundierte Marktkenntnis der jeweiligen Region voraus.

vom immobiliensachverständigen kompetent beraten lassen
ferienanlage bewerten lassen

Wann lohnt sich bei einer Ferienanlage ein Wertgutachten?

Es gibt eine Vielzahl an Anlässen, zu denen ein professionelles Gutachten für Ferienanlagen sinnvoll oder rechtlich erforderlich ist. In meiner Praxis begleite ich vor allem folgende Situationen:

  • Verkauf oder Kauf: Eine fundierte Wertermittlung schützt vor zu hohen Kaufpreisen und verhindert auf Verkäuferseite, dass Potenzial verschenkt wird.
  • Erbschaft oder Schenkung: Für die Erbauseinandersetzung und gegenüber dem Finanzamt ist ein belastbarer Verkehrswert nach § 198 BewG häufig der einzige Weg, überhöhte Steuerbescheide zu korrigieren.
  • Scheidung und Vermögensauseinandersetzung: Bei einer Trennung sorgt ein neutrales Gutachten für eine faire Aufteilung des Vermögenswerts.
  • Finanzierung und Beleihung: Banken verlangen für Spezialimmobilien wie Ferienanlagen häufig ein gesondertes Wertgutachten als Grundlage für Beleihungswerte.
  • Steuerliche Zwecke und Grundsteuer: Bei der Kaufpreisaufteilung oder einem Grundsteuergutachten kommt oft ein abweichender, niedrigerer Wert zustande – mit erheblichen finanziellen Auswirkungen.
  • Sanierung oder Umnutzung: Vor Investitionen in Modernisierung oder eine Konzeptänderung schafft ein Gutachten Klarheit über die Wirtschaftlichkeit.

Je nach Anlass eignet sich ein Verkehrswertgutachten, ein Kurzgutachten, eine Marktpreiseinschätzung oder eine gutachterliche Stellungnahme. Welche Variante in Ihrem konkreten Fall die richtige ist, klären wir im kostenfreien Erstgespräch.

Wie ist der Ablauf einer Bewertung bei Ferienanlagen?

Für die Bewertung einer Ferienanlage gehe ich strukturiert in fünf nachvollziehbaren Schritten vor. Den Ablauf passe ich an die Besonderheiten Ihrer Immobilie an – etwa, wenn mehrere Einheiten vorhanden sind oder Pacht- und Nutzungsverträge vorliegen.

1

Schritt #1: Kostenlose Erstberatung:

Sie schildern mir Ihr Anliegen, ich erläutere mögliche Gutachtenarten und nenne einen verbindlichen Festpreis – ohne versteckte Kosten.

2

Schritt #2: Erstgespräch und Terminvereinbarung:

Wir klären den genauen Bewertungsanlass, die benötigten Unterlagen und stimmen einen Besichtigungstermin ab. Termine vergebe ich in der Regel innerhalb von zwei bis drei Werktagen.

3

Schritt #3: Besichtigung Ihrer Ferienanlage in Dresden oder der Region:

Vor Ort nehme ich alle wertrelevanten Daten persönlich auf – von der Bausubstanz über die Ausstattung bis zu den Außen- und Gemeinschaftsanlagen. Bei Ferienanlagen sichte ich zusätzlich Buchungszahlen, Pacht- oder Mietverträge und Auslastungsstatistiken.

4

Schritt #4: Gutachtenerstellung:

Auf Grundlage der Aufnahme erstelle ich ein detailliertes Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV. Bei Ferienanlagen kommt regelmäßig das Ertragswertverfahren zum Einsatz, da der wirtschaftliche Nutzen im Vordergrund steht.

5

Schritt #5: Übergabe:

Sie erhalten Ihr Gutachten digital und gedruckt. Bei einem Vollgutachten müssen Sie bis zur Fertigstellung mit etwa vier bis sechs Wochen ab Auftragserteilung rechnen.

Wertermittlung für Ihre Ferienanlage in Dresden gewünscht? Nehmen Sie jetzt Kontakt auf

Sie planen den Kauf, Verkauf oder die rechtssichere Bewertung einer Ferienanlage in Dresden, der Sächsischen Schweiz oder einer anderen Region in Sachsen oder Brandenburg? Als zertifizierter Sachverständiger mit über 1.100+ bewerteten Objekten und drei Personenzertifizierungen unterstütze ich Sie persönlich – von der ersten Beratung bis zur Übergabe Ihres Gutachtens. Nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt auf, gerne per Telefon, E-Mail oder über das Kontaktformular.

Jetzt anrufen: 0351 897388180

Ich berate Sie qualifiziert

Rufen Sie mich gerne an

Sachverständiger Maximilian Bräuer

Maximilian Bräuer

rechtssicher3x zertifiziertdurch DAkkS akkreditierte Stelle
4.9 / 5.0
0351 897388180

Ihr Gratis Angebot

Jetzt unverbindlich anfragen

▼

Kostenlos & unverbindlich – Antwort innerhalb von 24h

Häufig gestellte Fragen zur Bewertung von Ferienanlagen

Bei Ferienanlagen kommt überwiegend das Ertragswertverfahren nach ImmoWertV zum Einsatz, da diese Immobilien typische Renditeobjekte sind. In Einzelfällen – etwa bei besonderem Substanzwert oder ausgeprägter Eigennutzung – ergänze ich um das Sachwert- oder Vergleichswertverfahren, um zu einem belastbaren Verkehrswert zu gelangen.

Die Lage zählt bei Ferienimmobilien zu den wichtigsten Werttreibern. Eine Ferienanlage in Elbnähe, am Rand der Sächsischen Schweiz oder mit guter Anbindung an Dresden erzielt deutlich höhere Übernachtungspreise und Auslastungen als ein vergleichbares Objekt in einer touristisch schwächeren Region. Diese Unterschiede schlagen sich direkt im Ertragswert nieder.

Das hängt vom Anlass ab. Für eine erste Orientierung beim Kauf oder Verkauf reicht oft ein Kurzgutachten oder eine Marktpreiseinschätzung. Sobald Behörden, Gerichte oder das Finanzamt beteiligt sind, ist ein vollständiges Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB erforderlich. Im Erstgespräch entscheiden wir gemeinsam, was für Ihre Situation passend ist.

Die Kosten richten sich nach Größe, Komplexität und Bewertungsanlass des Objekts. Ich arbeite ausschließlich zu Festpreisen – nach der Erstberatung erhalten Sie ein verbindliches Angebot ohne versteckte Kosten. Für eine konkrete Einschätzung nutzen Sie gerne meine kostenlose Erstberatung.

Ja. Meine Verkehrswertgutachten erstelle ich nach ImmoWertV und auf Grundlage meiner drei Personenzertifizierungen nach DIN EN ISO/IEC 17024, deren Akkreditierung durch die DAkkS bestätigt ist. Damit sind meine Gutachten für Finanzämter, Banken und Gerichte in Deutschland geeignet.